Bekanntmachung des Landkreises Straubing-Bogen

08. Dezember 2016 : Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs VESTAS V 136 – 3,45 MW, NH 149 auf den Grundstücken Fl. Nrn. 303, 313, 313/6, 303/2, 291der Gemarkung Waxenberg durch die GEO Ostwind GdbR, vertreten durch die GEO mbH, Büro Bayern, Färbereistr. 15, 91578 Leutershausen

Straubing-Bogen, 08.12.2016

Hiermit wird gem. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren -9.BImSchV) öffentlich bekannt gemacht, dass die GEO-Ostwind GdbR, vertreten durch die GEO mbH, Färbereistr.15, 91578 Leutershausen mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 24.11.2016, Az. 43-1711/1 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windenergieanlagen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 303, 313, 313/6, 303/2, 291, der Gemarkung Waxenberg, Gemeinde Wiesenfelden erteilt wurde.

 Die sofortige Vollziehung der Genehmigung wurde angeordnet.

 Der Bescheid ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg, Haidplatz 1, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form.
Rechtsbehelfe gegen diesen Bescheid haben wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt von Freitag, den 09.12.2016 bis einschließlich Donnerstag, den 22.12.2016im Landratsamt Straubing-Bogen, Zimmer 231, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing während der üblichen Geschäftszeiten, zur Einsichtnahme aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben als zugestellt.

 Straubing, den 24.11.2016

Aumer, Regierungsrätin