Bekanntmachung zur Donautal Geflügelspezialitäten ZN der Lohmann & Co AG

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Antrag der Firma Donautal Geflügelspezialitäten ZN der Lohmann & Co.AG, Hofweinzier 20, 94327 Bogen auf Erteilung der Genehmigung der Wesentlichen Änderung der Geflügelschlächterei und Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen durch Wiederaufbau einer Schlachterei (BA1), Wiederaufbau von Produktionshallen und Neubau eines Verwaltungsgebäudes (BA2) und Betrieb der Anlage in geänderter Form auf dem Grundstück Fl.Nr. 632 der Gemarkung Bogenberg, Stadt Bogen.

Hiermit wird gem. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9.BImSchV) öffentlich bekannt gemacht, dass mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 16.02.2016, Az. 43-1711/1 die Firma Donautal Geflügelspezialitäten ZN der Lohmann & Co.AG vertreten durch die Geschäftsführung nach Maßgabe der im Genehmigungsbescheid genannten Nebenbestimmungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Wesentlichen Änderung der Geflügelschlächterei auf den Grundstücken Fl.Nrn. 632, 639, 640/4, 625/1 der Gemarkung Bogenberg durch Neubau einer Schlächterei (BAI) und Neubau von Produktionshallen (BAII) unter Einbeziehung der bestehenden Annahmehalle, der Sozialbereiche, Büro- und Technikräume sowie für den Betrieb der Anlage in der geänderten Form erhalten hat.

Der Bescheid ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, in 93047 Regensburg, Haidplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch Email) ist unzulässig

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt während der üblichen Geschäftszeiten von Donnerstag, den 18.02.2016 bis einschließlich Mittwoch, den 02.03.2016 im Landratsamt Straubing-Bogen, Zimmer 231, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing zur Einsichtnahme aus. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist am 04.04.2016 von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben als zugestellt.

Straubing, den 16.02.2016

Hölzl, Regierungsrat

Links zum Bescheid:

Donautal Geflügelspezialitäten ZN der Lohmann & Co AG – Geflügelschlachtanlage

Donautal Geflügelspezialitäten ZN der Lohmann & Co AG – Herstellung von Nahrungsmitteln