Bekanntmachung zur Firma FZK-GmbH

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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Regionalschlachtbetriebes mit Zerlegung, Verpackung, Kühl – und Tiefkühlräumen, Räucheranlagen und Versand auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2040 und 2041 (T) der Gemarkung Atting, Gemeinde Atting

Die FZK-GmbH, Bergweg 4, 94342 Straßkirchen hat beim Landratsamt Straubing-Bogen am 16.08.2016 die Errichtung und den Betrieb eines Regionalschlachtbetriebes mit Zerlegung, Kühl- und Tiefkühlräumen, Räucheranlagen sowie Versand (Anlage der Nr. 7.2.1 E/G des Anhangs zur 4.BImSchV) auf den Fl. Nrn. 2040 und 2041 (T) der Gemarkung und Gemeinde Atting beantragt. 

Es ist geplant die Anlage Ende 2017 in Betrieb zu nehmen.

Dies wird hiermit mit folgenden Hinweisen bekannt gemacht:

  1. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Unterlagen dazu sind beim Landratsamt Straubing-Bogen, 94315 Straubing, Leutnerstr.15, Zimmer 231 in der Zeit vom 30.08.2016 bis einschließlich 29.09.2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt.
  2. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 13.10.2016 vorgebracht werden. Sie sind beim Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstr.15, Zimmer 231 schriftlich vorzubringen. Auf Wunsch des Einwenders können dessen Name und Anschrift gegenüber dem Antragsteller unkenntlich gemacht werden.
  3. Der Termin zur Erörterung form- und fristgerecht vorgebrachter Einwendungen wird für Dienstag , den 22.11.2016 um 9.00 Uhr, Großer Sitzungssaal des Landratsamtes Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, bestimmt.
    Die Erörterung erfolgt auch bei Ausbleiben der Antragsteller oder anderer Personen, die Einwendungen erhoben haben.
    Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Einwendungsfrist unter Berücksichtigung der eingegangenen Einwendungen entschieden wird, ob der Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht.
  4. Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden.

Die Bekanntmachung ist zudem auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen einzusehen.

Straubing, den 17.08.2016

Landratsamt Straubing-Bogen

Hölzl

Reg.Rat