Bezahlkarte für Asylbewerber nun auch im Landkreis Straubing-Bogen im Einsatz

23. Mai 2024 : Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt von nun an über das neue System
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Nach dem Pilotbetrieb in vier Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wird die Bezahlkarte zur Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nun nach und nach flächendeckend eingeführt. Der Landkreis Straubing-Bogen gehört zu jenen Behörden, in denen nun die Auszahlung nach dem AsylbLG ab Juni umgestellt wird und über die Bezahlkarte läuft.

Asylbewerber erhalten dann auch im Landkreis Straubing-Bogen kein Bargeld mehr, sondern ihnen wird ein entsprechendes Guthaben auf eine Bezahlkarte überwiesen. Diese Karte ist regional beschränkt auf den gesetzlich zulässigen Aufenthaltsbereich und kann in allen Geschäften, in denen Kreditkartenzahlung möglich ist, eingesetzt werden. Überweisungen, Online-Käufe, Glücksspiel und der Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern sind grundsätzlich gesperrt. Maximal lassen sich 50 Euro pro Person und Monat als Bargeld abheben. „Ich empfinde dies als eine gute und sinnvolle Regelung“, sagt Landrat Josef Laumer, der sich auch bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landratsamt für die Vorarbeiten zur Einführung bedankt.

Symbolbild einer Online-Konferenz zum Thema Bezahlkarte (Foto: Bayerisches Innenministerium)