Preise für baureifes Land im Landkreis im Mittel angestiegen

03. November 2022 : Gutachterausschuss stellt neue Bodenrichtwerte im Landkreis bereit
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Die Preise für baureifes Land sind im Landkreis Straubing-Bogen zum Stichtag 1. Januar 2022 im Mittel zum Vergleichszeitpunkt 31. Dezember 2020 angestiegen. Dies geht aus den vom Gutachterausschuss des Landkreises veröffentlichten Bodenrichtwerten hervor.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens, ohne Berücksichtigung von beispielsweise Bauwerken oder Pflanzenbeständen. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt diese mithilfe der geführten Kaufpreissammlung, wobei wertbeeinflussende Merkmale (Belastungen z.B. Leitungsrecht) nicht berücksichtigt werden. Die Basis hierfür bilden sämtliche notariell beurkundeten Immobilienkaufverträge. Nach deren unabhängiger Analyse und Auswertung stellt der Landkreis Straubing-Bogen die Bodenrichtwerte für baureifes Land, vollerschlossenes Bauland, Acker- und Grünland sowie erstmals forstwirtschaftliche Flächen bereit – und das alle zwei Jahre. Eine telefonische Auskunft über die Richtwerte ist kostenfrei möglich. Die Ansprechpartner dazu sind auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-straubing-bogen.de/politik-verwaltung/organisation-des-landratsamtes/?bodenrichtwerte-bodenrichtwertauskuenfte&orga=60707 zu finden.

Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern sind die Bodenrichtwerte nicht notwendig. Bodenrichtwerte im Bereich der kreisfreien Stadt Straubing werden von dieser separat ausgewiesen.

Im Mittel des gesamten Landkreises lag der Wert zum 1.1.2022 bei rund 81 Euro pro Quadratmeter. Dies ist im Mittel eine Steigerung von rund 14 Prozent (71 Euro pro Quadratmeter zum 31.12.2020).

Die höchsten Richtwerte zum aktuellen Stichtag (mindestens 200 Euro pro Quadratmeter) befinden sich unter anderem in Bogen und Geiselhöring. Zum Stichtag 31.12.2020 traf dies nur auf die Stadt Bogen zu.

Der kleinste Richtwert liegt derzeit bei 45 Euro pro Quadratmeter (auch dies eine Steigerung von rund 12,5 Prozent gegenüber 40 Euro pro Quadratmeter zum 31.12.2020). 

 

Keiner der Richtwerte hat sich gegenüber dem 31.12.2020 verringert, in 41 von 312 Richtwertzonen blieb er jedoch zum vorherigen Stichtag gleich.