Neue Bodenrichtwerte des Landkreises

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Mit dem digitalen Umlaufverfahren im Juni 2021 hat der Gutachterausschuss des Landkreises Straubing-Bogen die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte wurden aus den Grundstückskaufpreisen der Jahre 2019 und 2020 ermittelt und stellen durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklungszustände (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Acker und Grünland) dar.

Die Bodenrichtwerte dienen der Herstellung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt und werden zum Beispiel als Grundlage für die Erbschafts-/ Schenkungssteuer, Verkehrswertermittlungen oder Grundstücksverhandlungen verwendet.

Einzelauskünfte können telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Straubing-Bogen erfragt werden. Für schriftliche Auskünfte wird eine Gebühr von 25 Euro pro Bodenrichtwert erhoben. Die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis können gegen eine Gebühr von 200 Euro über die E-Mail-Adresse gutachterausschuss@landkreis-straubing-bogen.de bestellt werden.