„Wir wollen Partner der Gemeinden sein“
Die Bürgermeister (oder Stellvertreter) aus dem Landkreis mit Mitarbeitenden der Verwaltung sowie Regierungspräsident Rainer Haselbeck und Landrat Tobias Beck stehen vor dem Landratsamt
Die erste Bürgermeister-Dienstbesprechung nach den Kommunalwahlen fand am Donnerstag im Sitzungssaal des Landratsamtes Straubing-Bogen statt. Rund ein Drittel der 1. Bürgermeister (12 von 37) ist neu im Amt, so dass auch die Gelegenheit genutzt wurde, die einzelnen Abteilungen des Landratsamtes mit ihren Sachgebieten vorzustellen. „Wir wollen Partner sein und auch Dienstleister für die Gemeinden“, so Landrat Tobias Beck. „Partnerschaft bedeutet aber nicht eine Wunscherfüllungsgemeinschaft.“
Beck betonte, er wolle im Laufe der nächsten Zeit alle Gemeinden besuchen, um den Austausch mit den Bürgermeistern zu intensivieren und dies auch mit einem Besuch bei örtlichen Betrieben verbinden. Zudem solle die Bürgermeister-Dienstversammlung künftig vierteljährlich stattfinden. „Denn ich habe in meinen ersten Wochen im Amt bereits viel gelernt über unseren Landkreis und unsere Gemeinden. Das aber nicht aus Akten, sondern in erster Linie aus Gesprächen mit den Menschen vor Ort.“ Beck gab zudem bekannt, dass sich auch der Landkreis für das sogenannte Entbürokratisierungsgesetz (Bayerisches Modellregionengesetz) beworben habe und auf entsprechende Rückmeldungen warte.
Zu Gast war auch Regierungspräsident Rainer Haselbeck. „Mir geht es gerade auch um das gegenseitige Kennenlernen. Es gibt bei den Gemeinden immer wieder Anknüpfungspunkte mit der Regierung von Niederbayern und dann sollen Sie auch wissen, mit wem Sie es zu tun haben“, so Haselbeck.
Im Mittelpunkt standen ansonsten mit der Zivilen Alarmplanung und dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zwei Punkte, die Gemeinden wie auch Landratsamt zuletzt (und auch noch in Zukunft) vor große Anforderungen gestellt haben und stellen. „Es gibt bereits viele erfolgte Maßnahmen und Investitionen im Landkreis und wir stehen im Vergleich zu anderen Landkreisen sehr gut da“, betonte Gerlinde Gietl, Leiterin des Jugendamtes, vor dem Start des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter – beginnend mit den Erstklässlern im September 2026. „Wir müssen aber auch bedenken, dass dies stufenweise auf die 2., 3. und 4. Klasse ausgebaut wird und auch da entsprechend vorbereitet sein.“