Unterstützung der Bundeswehr bei der Corona-Bekämpfung

05. November 2021 : Zehn Soldaten aus Roding im Gesundheitsamt im Einsatz
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Seit Mittwoch unterstützen im Rahmen eines Hilfeleistungsantrags erneut zehn Bundeswehrsoldaten das Gesundheitsamt Straubing-Bogen bei der Corona-Arbeit, insbesondere bei der Information der Index- und Kontaktpersonen und der Kontaktverfolgung.

Der Hilfeleistungsantrag ist zunächst einmal auf vier Wochen ausgelegt. Nachdem bereits Ad-hoc-Kräfte aus anderen Verwaltungsbereichen sowie aus anderen Abteilungen des Landratsamtes zur Unterstützung des Gesundheitsamtes rekrutiert werden konnten und damit alle diesbezüglichen Möglichkeiten ausgeschöpft waren, konnte ein entsprechender Antrag über das Kreisverbindungskommando an das Landeskommando Bayern gestellt werden.

„Wir bedanken uns für die enge Zusammenarbeit, die sich nicht zum ersten Mal in dieser Pandemie zeigt“, so Helmut Steinbauer, zuständig für Katastrophenschutz am Landratsamt Straubing-Bogen zum Einsatz der Kräfte, die aus dem Versorgungsbataillon 4 aus Roding kommen. Bereits in mehr als zwei Dutzend Landkreisen bzw. Gesundheitsämtern bayernweit ist derzeit laut Gesundheitsministerium die Bundeswehr wieder mit im Einsatz. „Besonders erwähnenswert ist sicher, dass es von der Antragstellung bis zur Genehmigung dieses Mal sehr schnell ging und das Vorkommando binnen knapp einer Woche bei uns war“, betont Steinbauer.

„Die Nachverfolgung der engen Kontaktpersonen erfolgt weiterhin wie in allen anderen Gesundheitsämtern auch nach den Richtlinien des RKI und des Bayerischen Gesundheitsministeriums“, betont Dr. Beate Biermaier, Leiterin des Gesundheitsamtes Straubing-Bogen. Diese Richtlinien sehen bereits seit Ende Oktober vor: Die KP-Ermittlung wird auf Haushaltsangehörige (erhöhtes Infektionsrisiko durch engen Kontakt) sowie auf die in § 36 Abs.1 Nr. 2 bis 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgelisteten Einrichtungen mit vulnerablen Personen eingeschränkt, darunter die voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünfte, Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und ambulante Pflegedienste. Bei Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten die bisherigen Regularien.