Ganztagesbetreuung, Brandschutz, Datenschutzgrundverordnung

15. Juni 2018 : Dienstbesprechung des Amtes für Jugend und Familie mit Trägervertretern und Einrichtungsleitungen der Kindertagesstätten

51 Kindertagesstätten – darunter ein Haus für Kinder, zwei Horte und zwei Kinderkrippen – gibt es beim Landkreis Straubing-Bogen. Tatsächlich wurden aber an 37 dieser 51 Einrichtungen Krippenplätze errichtet. Insgesamt 3.629 Kinder – davon 631 unter drei Jahren werden in diesen Einrichtungen betreut. Diese stolzen Zahlen gab das Amt für Jugend und Familie des Landkreises bei der Dienstbesprechung mit allen Trägervertretern und Einrichtungsleitungen im Landratsamt bekannt.

„Die regelmäßige Weitergabe von Informationen hinsichtlich der Entwicklungen im Kindertagesstättenbereich ist uns sehr wichtig“, erklärte die Stellvertretende Landrätin Barbara Unger, die auch die Abschlagszahlungen für die Förderung des Freistaats Bayern an die Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen für das Förderjahr 2018 vorstellte. Dabei handelt es sich um Landesmittel in Höhe von 7.723.570 Euro, Elternbeitragszuschuss 978.000 Euro und Bundesmittel 565.872 Euro.

Schon jetzt beschäftigt auch die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter die Beteiligten. Im Koalitionsvertrag ist dies bis 2025 vorgesehen, Bayern hat eine gemeinsame Umsetzung mit dem Bund angekündigt. Als Sofortmaßnahme fördert die bayerische Staatsregierung 10.000 Hortplätze. „Es müssen frühzeitig Bedarfsplanungen durchgeführt werden, damit die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs gestellt werden können“, machte Gerlinde Gietl, Leiterin des Amtes für Jugend und Familie des Landkreises, deutlich.

Johannes Wagner von der Bauverwaltung ging auf die Bau- und brandschutzrechtlichen Anforderungen in den Kindertagesstätten ein. Türen, Fluchtwege, Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutz, Schalter, Fenster, Glasbrüstungen – der Themenbereich war vielfältig. Doris Kohl, Leiterin Soziale Dienste für Jugend und Familie des Landkreises, referierte über den Schutzauftrag des Jugendamtes und Kontaktaufnahme der Einrichtungen mit dem Jugendamt bei Unterstützung und Hilfeleistung, anonymer Fallberatung und Meldung wegen Kindeswohlgefährdung.

Auch das derzeitige Dauerthema „Neue Datenschutzgrundverordnung“ kam zur Sprache und wurde umfassend diskutiert. Ebenso wurde die Eignungsfeststellung als Fach- oder Ergänzungskraft aufgrund des Fachkräftemangels beim pädagogischen Personal behandelt.