Als sechstes Landratsamt in Bayern: Digitale Bauanträge am Landratsamt Straubing-Bogen ab 1. August möglich

28. Juli 2021 : Die wichtigsten Fragen und Antworten
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Einfacher, schneller – und flächensparender – Bauen: das ist das Ziel der Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die seit 1. Februar 2021 in Kraft ist.

Wesentlicher Inhalt der Novelle sind unter anderem die Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H sowie eine Vereinfachung der Berechnung der Abstandsflächen, die Erleichterung des Dachgeschossausbaus, die Einführung der Typengenehmigung für serielles Bauen, die erweiterte Einsatzmöglichkeit des Baustoffes Holz und letztlich auch die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den digitalen Bauantrag sowie die Aufnahme einer Genehmigungsfiktion für Wohngebäude im vereinfachten Verfahren.

Ab dem 1. August wird es daher am Landratsamt Straubing-Bogen ermöglicht, neben der papiergebundenen Antragstellung, Bauanträge auch digital einzureichen. Das Landratsamt ist Teil eines Pilotprojekts und erst das sechste Landratsamt in Bayern, in dem diese Möglichkeit geschaffen wird. „Ich freue mich, dass wir ganz vorne mit dabei sind. Digitalisierung ist Zukunft“, so Landrat Josef Laumer zum Start der Umstellung.

Detaillierte Informationen zur digitalen Antragstellung und die entsprechende Verlinkung zu den Online-Antragsassistenten finden Sie ab 01. August auf der Homepage des Landratsamtes Straubing-Bogen auf der Startseite „Digitales Bauamt“ oder unter der Rubrik Bürgerservice - Digitales Bauamt.

Trotzdem ergeben sich jetzt bereits viele Fragen, die nachfolgend geklärt werden sollen.

Wie kann digital eingereicht werden?

Die digitale Antragseinreichung (z. B. Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid etc.) kann nur durch einen vorlageberechtigten und authentifizierten Entwurfsverfasser erfolgen. Der Kriterienkatalog Standsicherheit muss durch den vorlageberechtigten Tragwerksplaner eingereicht werden.

Der Einreichende muss sich über das BayernPortal einmalig eine sog. BayernID beantragen und kann damit - vergleichbar einer virtuellen Unterschrift - Anträge und Unterlagen einreichen bzw. signieren.

ACHTUNG: Ein Antrag kann nur über die Online-Assistenten eingereicht werden. Eine Einreichung als digitales Dokument per E-Mail im Landratsamt ist unwirksam! Wenn Sie die Online-Assistenten nicht verwenden können oder dürfen, müssen die Anträge weiterhin in Papierform eingereicht werden.

Kann künftig weiterhin in Papierform eingereicht werden?

Es gibt keine Verpflichtung zur digitalen Antragseinreichung. Weiterhin können Anträge auch in Papierform gestellt werden. Hier reicht nun die Einreichung in einfacher statt dreifacher Ausfertigung. Allerdings ändert sich auch hier das Einreichungsverfahren.

Bisher wurden die Anträge über die Gemeinde eingereicht - und nun?

Ab dem 01.08.2021 ändert sich das bisherige Einreichungsverfahren: Nahezu alle Anträge werden zuerst im Landratsamt eingereicht.

Bei allen digital eingereichten Anträgen geschieht dies automatisch über das BayernPortal. Bei Papieranträgen (siehe Ausnahmen im Bild) bitten wir, diese in der Poststelle des Landratsamtes Straubing-Bogen abzugeben oder per Post an die allgemeine Adresse des Landratsamtes (Leutnerstraße 15, 94315 Straubing) zu senden.

Die Gemeindeverwaltungen werden durch das Landratsamt über den Antrag informiert und beteiligt. Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag ist wie bisher unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.

Können Abstandsflächenübernahmeerklärungen auch digital eingereicht werden?

Abstandsflächenübernahmeerklärungen können nicht über die Online-Assistenten eingereicht werden. Sie können aber ein "elektronisches Abbild" (= Scan) des unterschriebenen Originals bei uns einreichen. 

Wir weisen darauf hin, dass die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen kann. Bitte bewahren Sie aus diesem Grund die Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.

Bisher hat neben dem Entwurfsverfasser auch der Bauherr und die Nachbarn unterschrieben - wie kann das digital funktionieren?

Bei Einreichung eines Bauantrags in Papierform bleibt hinsichtlich der Unterzeichnung der Bauvorlagen alles wie bisher. Hinsichtlich einer digitalen Antragseinreichung ändert sich das bisherige Verfahren grundlegend!

Einen digitalen Bauantrag kann nur eine Person digital „unterzeichnen“. Dies muss gemäß DBauV der vorlageberechtigte Entwurfsverfasser sein.
Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und erklärt, dass er im Sinne des Bauherrn handelt.

Ein Fachplaner (z. B. Brandschutzplaner) muss die von ihm gefertigten Unterlagen nicht unterzeichnen. Die Unterlagen müssen die Person des Fachplaners erkennen lassen. Der Entwurfsverfasser ist für die korrekte Angabe der Person des Fachplaners verantwortlich.

Die Nachbarunterschriften müssen weiterhin eingeholt werden. Im Online-Assistenten ist aber lediglich mit "Unterschrift liegt vor" oder "Unterschrift liegt nicht vor" anzugeben, welche Unterschriften beim Bauherrn bzw. Entwurfsverfasser vorliegen. Diese Originalunterschriften benötigt das Landratsamt nicht.

Eine Ausfertigung der Baugenehmigung wird allen Nachbarn zugestellt, die mit "Unterschrift liegt nicht vor" angegeben wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellen und in Art. 79 BayBO mit Bußgeld bewährt sind.
Vorallem sollte sich der Bauherr darüber im Klaren sein, dass alle Nachbarn, denen eine Baugenehmigung nicht zugestellt wurde (da das Landratsamt davon ausging, dass die Unterschrift vorlag), eine Klagefrist von einem Jahr (nach Bekanntwerden der Baumaßnahme) anstelle eines Monats haben und der Bescheid damit noch lange nach Baubeginn anfechtbar ist und sehr verzögert unanfechtbar wird.

Entstehen dem Entwurfsverfasser oder Bauherrn zusätzliche Kosten?

Nein. Die Nutzung des BayernPortal und der Online-Assistenten ist ein kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung.

Für die Baugenehmigung selbst werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.

 

Weitere Hinweise zu den gesetzlichen Neuerungen stellt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf seiner Homepage zur Verfügung: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_baybo-vollzugshinweise_2021.pdf

Für Fragen stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts am Landratsamt, aufgeteilt nach Gemeinde, Stadt oder Markt des Landkreises gerne während der telefonischen Sprechzeiten von Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 13 Uhr bis 17 Uhr, per E-Mail oder persönlich während der Öffnungszeiten des Landratsamtes von Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 12 Uhr, Montagnachmittag von 13 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13 Uhr bis 17 Uhr zur Verfügung. Um Bürgern unnötige  Wartezeiten zu ersparen und bestmöglich auf die Bürgerbelange eingehen zu können, wird für persönliche Vorsprachen dringend zu einer vorherigen Terminvereinbarung geraten:

Bezirk 1: Haibach, Hunderdorf, Konzell, Neukirchen, Perasdorf, Rattenberg, Sankt Englmar, Schwarzach – Ihre Ansprechpartnerin Frau Kölnberger, Tel.: 09421 / 973-524 oder E-Mail: Koelnberger.Laura@landkreis-straubing-bogen.de

Bezirk 2: Bogen, Falkenfels, Loitzendorf, Niederwinkling, Rattiszell, Stallwang, Windberg – Ihr Ansprechpartner Herr Ulrich, Tel.: Tel.: 09421 / 973-271 oder E-Mail:  Ulrich.Johannes@landkreis-straubing-bogen.de

Bezirk 3: Aiterhofen, Irlbach, Leiblfing, Mariaposching, Oberschneiding, Parkstetten, Salching, Straßkirchen - Ihre Ansprechpartnerin Frau Hauser, Tel.: 09421 / 973-273 oder E-Mail: Hauser.Sandra@landkreis-straubing-bogen.de

Bezirk 4: Atting, Feldkirchen, Geiselhöring, Laberweinting, Mallersdorf-Pfaffenberg, Perkam, Rain - Ihr Ansprechpartner Herr Haimerl, Tel.: 09421 / 973-450 oder E-Mail: Haimerl.Lukas@landkreis-straubing-bogen.de

Bezirk 5: Aholfing, Ascha, Haselbach, Kirchroth, Mitterfels, Steinach, Wiesenfelden - Ihre Ansprechpartnerin Frau Geiger, Tel.: 09421 / 973-457 oder E-Mail: Geiger.Daniela@landkreis-straubing-bogen.de

Foto: Landrat Josef Laumer (links) lässt sich von Projektleiterin Jenny-Marie Gittel im Beisein der Leiterin der Bauverwaltung am Landratsamt, Susanne Weber, und des zuständigen Abteilungsleiters, Moritz Seissler (von links), in die Möglichkeiten der digitalen Bauantragsstellung einweisen.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.