Gemeinschaftsaktion von Landkreis und Stadt Bogen gegen den Eichenprozessionsspinner

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Wie bereits in den vergangenen Jahren haben der Landkreis Straubing-Bogen und die Stadt Bogen in einer Gemeinschaftsaktion wieder eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durchgeführt. Dabei wurden mit Hilfe einer Spezialfirma die Raupennester an den betroffenen Bäumen abgesaugt und anschließend vernichtet.

Die Absaugung der Schädlinge musste dabei in Schutzausrüstung erfolgen, da die winzigen Brennhaare der Raupen ein giftiges Eiweiß enthalten, das beim Menschen bei Kontakt oder Einatmen schwere allergische Reaktionen auslösen kann.

„Nach der Fraßtätigkeit der Raupen ab April bis in den Juni folgt eine mehrwöchige Puppenruhe in großen Gespinstnestern am Baum, bevor der unscheinbare Schmetterling ausfliegt“, erläutert Harald Götz, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt. Diese Puppenruhe stellt auch den optimalen Bekämpfungszeitraum dar, da während dieser Zeit alle Raupen in den Nestern fest eingesponnen sind und mit dem Absaugen auch die Nester mit ihren Häutungsresten erfasst werden, die ebenfalls eine nicht unerhebliche Gefahr darstellen.

Der im August und September schwärmende Schmetterling legt seine Eier im oberen Kronenbereich der Eichen ab und bereits im Herbst entwickeln sich die fertigen Jungraupen, die noch im Ei überwintert und dabei auch tiefe Wintertemperaturen schadlos übersteht. Ab April des Folgejahres beginnt der Entwicklungszyklus von neuem.

Seinen Namen hat der Eichenprozessionsspinner von den bandförmigen Prozessionen, die die Raupen bei ihrer Nahrungssuche bilden und die oft mehrere Meter lang sein können.

Da eine Bekämpfung sehr aufwendig ist, wird sie nur dort durchgeführt, wo es unbedingt notwendig ist und sich in der Regel auch Personen öfters aufhalten. „Schulen und Kindergärten oder innerörtliche Aufenthaltsbereiche“, nennt Harald Götz Orte, an denen in aller Regel eine Bekämpfung durchgeführt werden muss.

Andere nicht so frequentierte Bereiche oder Orte, an denen wegen der Geländeverhältnisse  eine Absaugung nicht durchgeführt werden kann, erhalten eine Absperrung und Hinweisschilder, um die Bevölkerung auf die Gefahr aufmerksam zu machen.

Eine Gefahr, die auch bei immer wieder zum Einsatz kommenden Selbsthilfemaßnahmen wie Abflammen oder Abspritzen mit dem Wasserstrahl nicht gebannt ist, da dadurch die Brennhaare nur noch weiter verbreitet werden. Deshalb wird auch von diesen Maßnahmen dringend abgeraten.