Erstattung von Fahrtkosten zur Schule – Frist läuft bald ab

07. Oktober 2020 : Anträge für die Erstattung von Kosten für die Schülerbeförderung können nur noch bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Straubing-Bogen gestellt werden
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Das Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Soziale Sicherung/ÖPNV, weist darauf hin, dass die Erstattungsanträge für die Schülerbeförderung gegen Vorlage der entsprechenden Fahrausweise bis spätestens 31. Oktober für das vergangene Schuljahr beim Landratsamt zu stellen sind.

Diese Antragsfrist gilt sowohl für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels als auch für die Benutzung eines privaten Pkw, soweit dies notwendig war. Dabei geht es um die Kosten der Schülerbeförderung zur Berufsschule, Gymnasium, Fachoberschule, Berufsoberschule, Berufsfachschule ab Klasse 11. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht aber nur für den Teil der nachgewiesenen und notwendigen Gesamtkosten, der die sogenannte Familienbelastungsgrenze von derzeit 440 Euro übersteigt. Dieser Eigenanteil entfällt in bestimmten Fällen, z. B. bei einem Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder oder Erhalt von Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII.

Die Antragsformulare für die Erstattung sind auch im Internet abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Bürgerservice, Formulare und Merkblätter, Schülerbeförderung, Antrag auf Erstattung notwendiger Fahrten.

Der Antrag muss bis zum 31.10. tatsächlich beim Landratsamt eingegangen sein, die Aufgabe zur Post reicht nicht aus. Die Bestätigung der Schule über den Schulbesuch kann nachgereicht werden.

Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt unter Tel. 09421/973-217.