Fahrtkostenerstattung

28. September 2022 : Anträge für die Erstattung von Kosten für die Schülerbeförderung können nur noch bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Straubing-Bogen gestellt werden
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Das Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Soziale Sicherung/ÖPNV, weist darauf hin, dass die Erstattungsanträge für die Kosten der Schülerbeförderung für das vergangene Schuljahr nur noch bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt gestellt werden können.

Bis zu diesem Datum können Anträge für die Erstattung von Fahrtkosten zur Berufsschule, Fachoberschule, Berufsoberschule und Berufsfachschule sowie zum Gymnasium, jeweils ab der 11. Klasse, gestellt werden. Dabei können Kosten sowohl für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels als auch für die notwendige Benutzung eines privaten Pkw geltend gemacht werden.

Eine Erstattung gibt es aber nur für den Teil der nachgewiesenen und notwendigen Gesamtkosten, der die sogenannte Familienbelastungsgrenze von derzeit 465 Euro übersteigt. Dieser Eigenanteil entfällt in bestimmten Fällen, z. B. bei einem Bezug von Kindergeld für mindestens 3 Kinder oder Erhalt von Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII.

Die Antragsformulare für die Erstattung sind auch im Internet abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Bürgerservice, Formulare und Merkblätter, Schülerbeförderung, Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten.

Der Antrag muss bis zum 31.10. tatsächlich beim Landratsamt eingegangen sein, die Aufgabe zur Post reicht hingegen nicht aus. Die Bestätigung der Schule über den Schulbesuch kann ggf. nachgereicht werden.

Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt unter Tel. 09421/973-217 und 973-526.