Umtausch der alten Papierführerscheine läuft weiter

12. Oktober 2023 : Persönliche Vorsprache ist nicht zwingend notwendig
Führerscheine

Die Umtauschwilligen kommen in Wellen. „Mal ist mehr los, mal ist weniger los“, sagt Rosemarie Bogner, Leiterin der Führerscheinstelle am Landratsamt. Es geht um den Pflichtumtausch der Führerscheine, den der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen.

Hierbei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden müssen. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Zunächst müssen alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Hierbei handelt es sich um die alten grauen bzw. rosa Papierführerscheine. Auch dies geschieht wiederum abgestuft nach Geburtsjahrgängen.

Aktuell sind vorranging Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen. Dies ist noch bis zum 19. Januar 2024 möglich.

Die Führerscheinstelle am Landratsamt bittet aber darum, nicht bis zum Fristende zu warten, um den Ansturm zu entzerren. „Wenn alle erst ab Ende Dezember kommen, dann überrollt uns das einfach. Deshalb bitten wir alle Betroffenen, schon jetzt auch an den Umtausch zu denken“, so Rosemarie Bogner. Außerdem gibt es immer noch auch zahlreiche Personen mit Geburtsjahr 1953 bis 1964, die bisher noch nicht getauscht haben. Auch diese werden gebeten, den Tausch so bald als möglich noch durchzuführen.

Die beigefügten Tabellen zeigen die nun vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Die Umtauschanträge werden von der Führerscheinstelle des Landratsamtes auf Wunsch auch zugeschickt, mit einer Anleitung für den Umtausch. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich.

Der neue Führerschein wird dann von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt. Die Gebühr beträgt insgesamt 30,30 Euro.

 Eine Anfrage bzw. eine Anforderung der Unterlagen kann über das Funktionspostfach: fuehrerscheine@landkreis-straubing-bogen.de oder unter der Telefonnummer 09421/973-548 (vormittags) gestellt werden.

Geburtsjahr Umtausch Papierführerschein bis
Vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.07.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025