Führerschein-Pflichtumtausch läuft weiter

18. Juni 2024 : Persönliche Vorsprache nicht notwendig
Führerscheine

Der Führerschein-Pflichtumtausch läuft unverändert weiter: Zwar läuft die nächste Frist für die Geburtsjahrgänge 1971 oder später mit Papierführerscheinen am 19.01.2025 aus. Führerscheine können auch vor Ablauf dieser Frist umgetauscht werden. Außerdem werden natürlich auch all jene, die noch nicht getauscht haben, dies aber bereits hätten tun sollen, auch jetzt noch den Umtausch ohne Aufpreis vornehmen.

Auf telefonische (09421/973-548 oder -573) oder elektronische Anfrage per E-Mail (fuehrerscheine@landkreis-straubing-bogen.de; bitte mit Angabe von Adresse und Geburtsdatum) sendet die Führerscheinstelle des Landratsamtes Straubing-Bogen einen Antrag mit Anleitung zum Umtausch des „Alten Papierführerscheins“ zu. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Dieser Antrag kann zu Hause ausgefüllt und mit einem aktuellen biometrischen Passfoto (nicht älter als ein halbes Jahr), dem Papierführerschein im Original und einer Ausweiskopie an das Landratsamt zurückgesandt werden. Der neue Führerschein wird dann von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt. Die Gebühr beträgt insgesamt 30,30 Euro.

Alle alten Führerscheinklassen werden automatisch in die neuen Führerscheinklassen umgewandelt, sodass der Bestand vollständig gewahrt bleibt. Sollte ein landwirtschaftlicher Bedarf für die im Jahr 1999 neu eingeführte zusätzliche Klasse T (nur für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 Stundenkilometer) bestehen, ist dies gesondert zu beantragen.

Zu beachten ist, dass die Führerscheinstelle des Landratsamtes Straubing-Bogen nur Anträge an Personen verschicken kann, die mit Hauptwohnsitz im Landkreis Straubing-Bogen gemeldet sind!