Geflügelpest bei toter Graugans nachgewiesen

24. September 2024 : Erinnerung an einschlägig empfohlene Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen
Gänse

Bei einer im Bereich Mariaposching tot aufgefundenen Graugans wurde im Rahmen einer Monitoring-Untersuchung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAI) nachgewiesen. Vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurde der Ausbruch der Geflügelpest inzwischen bestätigt.  Damit wurde die Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – im Landkreis Straubing-Bogen erneut amtlich festgestellt.

 „Im aktuellen Jahr sind Deutschland- und EU-weit zwar deutlich weniger Infektionen mit HPAI zu verzeichnen als im Vorjahr, der Fund einer infizierten Graugans so früh in der Zugvogelsaison ist allerdings besorgniserregend. Das Wichtigste ist jetzt, ein Übergreifen der Geflügelpest auf das Hausgeflügel zu vermeiden“, so Martin Sansoni, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Straubing-Bogen. Die Geflügelpest verursache bei Vögeln massive Krankheitserscheinungen und den Tod vieler Tiere.  Das Risiko von HPAIV-Einträgen in Hausgeflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vonseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts aktuell noch als gering eingestuft. „Trotzdem sollten alle Geflügelhalter die einschlägig empfohlenen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent einhalten um jeglichen direkten oder indirekten Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel so sicher wie möglich zu vermeiden“, betont Sansoni.

Hunde (auch Katzen) sollten vor allem an den Uferbereichen von Gewässern (z. B. an der Donau) nicht unbeaufsichtigt bleiben, um einen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. Durch Beschnuppern können die Haustiere den Erreger weiter verschleppen. Die Geflügelhalter im Landkreis Straubing-Bogen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) unverzüglich dem Veterinäramt melden. 

Das Veterinäramt Straubing-Bogen bittet zudem vorsorglich alle Geflügelhalter, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten, da diese zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels bei einer geänderten Risikoeinschätzung unumgänglich werden könnte.     

Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) abgerufen werden. Diese enthält unter anderem wesentliche veterinärrechtliche Vorgaben für Privathaltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen. 

Dass sich Menschen mit dem Geflügelpesterreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen infizieren, ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten dennoch nicht berührt oder eingesammelt werden. Wer einen betroffenen Wasser-, Raben- oder Greifvogel findet, soll das dem Veterinäramt Straubing-Bogen unter Angabe des Fundortes (idealerweise inklusive Koordinaten) melden (Telefon 09421/973-168). Tote Tauben oder Singvögel müssen nicht gemeldet werden.