Vogelgrippe erreicht den Landkreis Straubing-Bogen: Tote Hühner in einem Geflügelbestand in Geiselhöring mit dem Virus infiziert
Ende vergangener Woche sind in einem Geflügelbestand in Geiselhöring 24 Hühner verendet. Mehrere tote Tiere wurden zur Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verbracht. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat jetzt das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 bei den verendeten Hühnern nachgewiesen. Damit wurde erstmals in diesem Jahr die Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – im Landkreis Straubing-Bogen amtlich bestätigt.
Es erging auch bereits eine Anordnung zur Keulung des restlichen betroffenen Bestandes. Dies wurde bereits im Laufe des Montags mit den restlichen 69 Tieren umgesetzt. Außerdem wurden eine Schutz- (3 km Radius um den Ausbruchsort) und eine Überwachungszone (10 km Radius um den Ausbruchsort) eingerichtet. Die Schutz- und Überwachungszone ist in diesem interaktiven Link, in den gezoomt werden kann, zu sehen: Fli Maps - 2025. In diesen Zonen müssen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen beachtet werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Aufstallungspflicht, Verbringungsverbot, Beförderungsverbot (nur Schutzzone), Anzeigepflicht, Eigenüberwachung, Schadnagerbekämpfung, Hygienemaßnahmen, Aufzeichnungspflicht, Verbot von Geflügelausstellungen, -märkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art. Eine ausführliche Übersicht findet sich in der Allgemeinverfügung des Landkreises, die auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-straubing-bogen.de/politik-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/allgemeinverfuegungen einzusehen ist.
Das Veterinäramt Straubing-Bogen geht weiterhin von einem hochdynamischen Seuchengeschehen aus. Daher dürfte in den nächsten Tagen und Wochen eine akute Gefährdung von im Freien gehaltenem Nutz- und Hausgeflügel im Landkreis Straubing-Bogen bestehen. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um das Nutzgeflügel so gut wie möglich zu schützen.
Hunde (auch Katzen) sollten vor allem an den Uferbereichen von Gewässern (z. B. an der Donau) nicht unbeaufsichtigt bleiben, um einen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. Durch Beschnuppern können die Haustiere den Erreger weiter verschleppen.
Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) abgerufen werden. Diese enthält unter anderem wesentliche veterinärrechtliche Vorgaben für Privathaltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen und geht unter anderem auch auf Biosicherheit und Aufstallungspflicht ein. Dass sich Menschen mit dem Geflügelpesterreger H5N1 über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen infizieren, ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten dennoch nicht berührt oder eingesammelt werden. Wer einen betroffenen Wasser- Raben- oder Greifvogel findet, soll das dem Veterinäramt Straubing-Bogen unter Angabe des Fundortes (idealerweise inklusive Koordinaten) melden (Telefon 09421/973-168). Tote Tauben oder Singvögel müssen nicht gemeldet werden.