Nach weiterem Fall von Geflügelpest im Landkreis Landshut weitere Überwachungszone im Landkreis Straubing-Bogen

Allgemeinverfügung Geflügelpest Überwachungszone 02.23.2 mit Begründung_8.png

Nach einem weiteren Fall der hochpathogenen Geflügelpest im Landkreis Landshut am 22. Februar musste das Landratsamt Straubing-Bogen eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.

Um den Seuchenbestand, der im Landkreis Landshut liegt, wird eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. 

Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen unter http://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/13025/allgemeinverfuegung-gefluegelpest-ueberwachungszone-02232-mit-begruendung.pdf