Nach Schließung der kommunalen Impfzentren: Nachweis bis 28. Februar über das LGL

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Die Bayerischen Impfzentren schließen spätestens zum 31.12.2022. Auch das kommunale Impfzentrum des Landkreises und der kreisfreien Stadt Straubing in Straubing hatte am 30.12.2022 seinen letzten Tag. Falls Sie einen Nachweis über Ihre Impfungen benötigen (z. B. bei Verlust des Impfausweises), beachten Sie bitte die nachstehenden Angaben:

1.    In der Zeit vom 02.01.2023 – 28.02.2023 ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) – Impfarchiv – vorübergehend direkt für Ihr Anliegen zuständig. Schicken Sie bitte Ihr unterschriebenes Anliegen mit vollständigen Angaben (kompletter Vor- und Nachname, Ihre aktuelle gültige Meldeadresse, Ihr Geburtsdatum, Anschrift zum Zeitpunkt der Impfung, idealerweise: Impfdatum und Impfzentrum) an:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Impfarchiv, Schweinauer Hauptstr. 80, 90441 Nürnberg oder

impfarchiv-auskunft@lgl.bayern.de

Sollten Ihre Daten im digitalen Impfarchiv hinterlegt sein, so wird Ihnen ein schriftlicher Impfnachweis postalisch ausschließlich an Ihre aktuelle Meldeadresse übersandt. Das Impfarchiv kann nur Auskünfte zu COVID19-Impfungen der Bayerischen Impfzentren erteilen. Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten sowie sonstigen niedergelassenen Ärzten und Kliniken sind nicht im Impfarchiv gespeichert.

2.    Ab dem 01.03.2023 ist die örtliche Gesundheitsbehörde am Gesundheitsamt Straubing-Bogen für Ihr Anliegen zuständig. Bitte wenden Sie sich ab diesem Zeitpunkt mit Anfragen an die Kolleginnen und Kollegen.