Jagdschein per Post verlängern

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Das Landratsamt Straubing-Bogen möchte zur diesjährigen Verlängerung der Jagdscheine wie folgt informieren:

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Pandemie-Situation soll bei der Verlängerung der Jagdscheine wie in den vergangenen beiden Jahren auf eine persönliche Vorsprache im Landratsamt verzichtet werden. Stattdessen sollen vorrangig die Kontaktmöglichkeiten per Telefon, E-Mail oder Post genutzt werden. Sofern eine persönliche Vorsprache absolut notwendig ist, ist hierzu eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Dem Antrag ist der Jagdschein, die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung (nicht Versicherungsschein) beizulegen. Falls keine Verlängerung des bestehenden Jagdscheins mehr möglich ist, wird wie bei der Erstausstellung ein Passbild benötigt. Bei erstmaliger Ausstellung eines Jagdscheins sind zudem das Prüfungszeugnis und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Der Jagdschein und die weiteren Unterlagen werden dem Antragsteller inklusive der Rechnung zurückgesandt.

Der Antrag auf Verlängerung/Erteilung des Jagdscheins ist zu richten an: 
Landratsamt Straubing-Bogen, Untere Jagdbehörde, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing

Informationen gibt es unter Tel. 09421/973-429 oder 09421/973-233 sowie unter jagd@landkreis-straubing-bogen.de

Das Antragsformular finden Sie unter

https://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/6276/antrag-jagdschein.pdf