Informationen der Unteren Jagdbehörde zum Jagdschein

Landkreisinformation.PNG

Angesichts der derzeitigen Situation infolge des Corona-Virus ruft die untere Jagdbehörde am Landratsamt Straubing-Bogen alle Jagdscheininhaber, deren Jagdschein zum 31.03.2020 ausläuft, dazu auf, ihre Antragsunterlagen nicht persönlich vorbei zu bringen, sondern auf dem Postweg zu übermitteln.

Die Unterlagen sind vollständig vorzulegen (Antragsformular, Jagdscheinheft, Bestätigung über die Jagdhaftpflichtversicherung, evtl. Passfoto). Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-straubing-bogen.de) zu finden.

Das Landratsamt sendet alle Unterlagen ebenfalls auf dem Postweg zurück.