Im Landratsamtsgebäude gilt auch ab dem 4. April weiter Maskenpflicht

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Am Landratsamt Straubing-Bogen und den Außenstellen gilt auch weiterhin ab dem 4. April FFP2-Maskenpflicht für Besucher/innen und Beschäftige (innerhalb des Hauses, nicht am Arbeitsplatz) im Rahmen des Hausrechts (Ausnahmen: Kinder bis 6 Jahre brauchen keine Maske zu tragen, bei Kindern bis 16 Jahren genügt das Tragen einer medizinischen Maske).

Aufgrund der derzeit hohen Corona-Inzidenzzahlen macht der Landkreis Straubing-Bogen von der Möglichkeit Gebrauch, im Rahmen des Hausrechts die Maskenpflicht vorerst weiterzuführen. Dies dient angesichts der hoch ansteckenden Omikron-Variante dem Schutz der Besucher/innen und Beschäftigten.