Nachhaltigkeitskriterien für ökologisch ausgerichtete Bau- und Gewerbegebiete

01. Oktober 2021 : Landrat Josef Laumer: „Die Ausführungen können als Hilfestellung zu einer klimafreundlichen Bauleitplanung aus der Sicht des Kreistages verstanden werden“
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Im Juli hat der Kreistag des Landkreises Straubing den Beschluss gefasst „Gemeinsam die Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele von Freistaat Bayern, Bundesrepublik und Europäischer Union zu verstärken.“ Darin heißt es unter anderem „Der Kreistag bittet alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Kommunalvertretungen sowie Bürgerinnen und Bürger, die Anstrengungen zum konsequenten Klimaschutz weiter zu verstärken. (…) Die Gemeinden werden gebeten, die bestehenden Möglichkeiten zum Klimaschutz bei der Bauleitplanung und vor allem auch bei der Abfassung von privatrechtlichen Kaufverträgen oder den gemeindlichen Durchführungsverträgen mit Bauwerbern konsequent zu nutzen. Es wird angeregt, dass die Gemeinden mit dem Antrag auf Herausnahme von Flächen aus Landschaftsschutzgebieten ein Konzept für ein ökologisch ausgerichtetes Baugebiet vorlegen.“

Dazu wurden von der Verwaltung und der Politik beispielhafte Nachhaltigkeitskriterien für ökologisch ausgerichtete Bau- und Gewerbegebiete aufgestellt, die den Gemeinden als zusätzlichen Empfehlungen an die Hand gegeben werden. Dieser Leitfaden wurde nun den 37 Landkreis-Gemeinden übermittelt.

Im Einzelnen handelt sich dabei um folgende Empfehlung bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten:

 

·         Keine fossilen Heizungen

·         KfW 40 als Mindeststandard

·         Begrenzung der Bodenversiegelung (z.B. Garageneinfahrten etc.)

·         Verbot von Steingärten, Folien etc.

·         Dachbegrünung

·         Flächensparende Bauweise, z. B. mehrgeschossiges Bauen

·         Regenwasserzisterne / Nachhaltiger Umgang mit Regenwasser

·         Regenwasserversickerung auf eigenem Grund

·         Verbot von Steingärten

·         Ökologische Gartenbepflanzung und -gestaltung

·         Beratungspflicht: Der Käufer wird verpflichtet, sich vor Vertragsbeurkundung zum Bereich Umwelt- und Klimaschutz und Energie beraten zu lassen

·         Verbindlicher Ausschluss des Einsatzes von Pestiziden und Mineraldünger zum Schutz von Boden und Grundwasser

·         Ausschluss des Einsatzes von Streusalz und anderen ätzenden Streustoffen auf den privaten Verkehrs- und Stellflächen

·         Fassadenbegrünungen

·         insektenschonende und energiesparende Beleuchtung der Erschließungsstraßen sowie von beleuchteten Betriebs- und Stellplatzflächen

·         Erfüllung der Fördervoraussetzungen für „Innen statt Außen“ – Selbstbindungsbeschluss/Bestätigung des ALE

·         Bereitstellung des ökologischen Flächenausgleichs über Bewirtschaftungsverträge mit Landwirten

·         Förderung vollständiger Entsiegelungsmaßnahmen

·         Holzbauweise

 

„Ich bitte alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Anstrengungen zum konsequenten Klimaschutz weiter zu verstärken, die Klimaschutzziele zu unterstützen und von den Maßnahmen in der Empfehlung bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten rege Gebrauch zu machen“, sagt Landrat Josef Laumer. Er betont aber auch: „Ich möchte klarstellen, dass dieser Beschluss keine Verpflichtung der Gemeinden bewirken oder in irgendeiner Weise die gemeindliche Planungshoheit einschränken soll. Die Ausführungen können vielmehr als Hilfestellung zu einer klimafreundlichen Bauleitplanung aus der Sicht des Kreistages verstanden werden.“ Zumal, so der Landrat, viele Gemeinden im Landkreis solche oder ähnliche Kriterien bereits seit einiger Zeit umsetzen würden.