Kreisausschuss stimmt dem Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für 2020 zu

06. Oktober 2020 : Aufnahme neuer Schulden ist nicht nötig
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Der Kreisausschuss des Landkreises hat in seiner Sitzung am Montag dem Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für 2020 zugestimmt.

Dies wurde erforderlich, weil bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen und zusätzliche Ausgaben für notwendige Investitionen geleistet werden müssen. Im Wesentlichen sind die zusätzlichen Ausgaben auf die Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Ferner wurden in diesem Nachtrag auch wesentliche Änderungen aufgenommen, die sich im Laufe des Haushaltsjahres ergeben haben bzw. bereits jetzt absehbar sind.

Zwar ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser Kosten im Zuge der Corona-Pandemie erstattet werden wird – unklar ist jedoch in welchem Zeitrahmen und in welchem genauen Umfang. Finanziert wird der Nachtragshaushalt im Wesentlichen durch eine um rund 1,077 Millionen Euro höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage. Die Aufnahme neuer Schulden ist nicht nötig.