Rechtzeitig an den Führerschein-Pflichtumtausch denken

02. November 2026: Nicht bis zum Fristende im Januar warten
Führerscheine

Symbolbild von verschiedenen Führerscheinvarianten

Wer einen Kartenführerschein in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt bekommen hat, hat nun noch bis zum 19. Januar 2027 Zeit, diesen im Rahmen des Pflichtumtausches entsprechend umzutauschen.

Es wird darum gebeten, nicht bis kurz vor Fristende mit dem Umtausch zu warten, da sich dann aufgrund der letztjährigen Erfahrungen Bearbeitungszeiten von bis zu 9 Wochen aufgrund des erhöhten Zulaufs ergeben. Deshalb werden alle Betroffenen gebeten, sich bereits ab jetzt peu a peu um den Umtausch zu kümmern.

Und so geht’s: Sie rufen unter 09421/973-0 an und bekommen nach einem kurzen Datenabgleich und Klärung möglicher offener Fragen einen Antrag sowie eine Fahrerlaubnisbescheinigung, die 3 Monate gültig ist, zugesandt.
Der Antrag muss ausgefüllt und mit folgenden zusätzlichen Dokumenten zur Behörde geschickt oder abgegeben werden:
-       Ausweisdokument in Kopie

-       Alter Führerschein im Original

-       Aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 2 Jahre)

Sobald die Dokumente vorliegen wird der neue Führerschein bestellt und - nach Überweisung der Kosten - per Post direkt an den Antragsteller versandt. Mit der Kostenrechnung wird auch der befristete alte Führerschein als Erinnerungsstück versandt. Die Kosten liegen bei 33 Euro inklusive Direktversand durch die Bundesdruckerei.

Selbstverständlich können auch alle jene Personen, die die bisherigen Fristen versäumt haben, ihren Führerschein jederzeit noch umtauschen. Dies gilt für Papierführerscheine die bis 31.12.1998 ausgestellt worden sind ebenso wie für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 beim Kartenführerschein. Auch all jene, die in den Folgejahren erst mit dem Umtausch an der Reihe sind, können diesen jederzeit umtauschen. Wichtig: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben unabhängig von Ausstellungsjahr und Art (egal ob Papier- oder Kartenführerschein) bis zum Jahr 2033 Zeit für den Pflichtumtausch.

Bei weiteren Fragen steht der Bürgerservice am Landratsamt unter 09421/973-0 gerne zur Verfügung.