Regelungen für die Feiertage

18. Dezember 2020 : Geänderte Zeiten an der Teststation, Vorgaben für den Besuch von Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen
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An den Feiertagen kommt es an der gemeinsamen Corona-Teststation von Stadt und Landkreis in der Messehalle am Hagen in Straubing zu geänderten Zeiten:

An Heilig Abend ist die Teststation bis 12 Uhr geöffnet.

Von 25. bis 27. Dezember ist die Teststation geschlossen. Testmöglichkeiten ergeben sich in dieser Zeit über den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) unter der Telefonnummer 116117.

Von Montag, 28. Dezember bis Mittwoch, 30. Dezember herrscht Normalbetrieb zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 18 Uhr und Mittwoch von 11 bis 19 Uhr).

Am 31. Dezember ist bis 12 Uhr geöffnet.

Am 1. Januar (ebenso am 6. Januar) geschlossen.

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig unter www.ims-rettungsdienst.de/straubing-bogen

Personen mit Symptomen oder KP 1 sollten sich telefonisch unter 09421/973-332 anmelden (Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr – aber nur an den Werktagen).

Im Testzentrum werden nur PCR-Tests durchgeführt. PoC-Antigen-Schnelltests sind bei niedergelassenen Vertragsärzten möglich. Der BRK-Kreisverband Straubing-Bogen bietet zudem zusätzlich im Foyer des Theaters am Hagen in Straubing sowie in den Aulen der Grundschulen Hunderdorf und Geiselhöring am Heiligen Abend, am ersten Weihnachtsfeiertag und am zweiten Weihnachtsfeiertag jeweils von 9 bis 15 Uhr kostenfreie PoC-Antigen-Schnelltests für Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, an, um diesen Personen den Besuch bei ihren Angehörigen zu ermöglichen. Die Terminvergabe ist nur mit einer Bestätigung des Heims, in dem der Angehörige wohnt, möglich. Die Heime haben dafür vom BRK ein spezielles Formular erhalten. Die Anmeldung zum Test erfolgt telefonisch von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr unter der 09421/9952-7900.

Gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Besuch in vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Alten- und Pflegeresidenzen nur mit einem negativen Testergebnis erlaubt, das auf einem höchstens 48 Stunden alten PoC-Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test beruht, der höchsten drei Tage vor dem Besuch vorgenommen wurde. In der Zeit vom 25. bis 27. Dezember darf die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests höchsten 72 Stunden zurückliegen und mittels eines PCR-Tests höchsten vier Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.

Die Besucher müssen zudem innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske tragen und jeder Bewohner darf von höchstens einer Person pro Tag besucht werden. Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig.

Ab wann mit den Impfungen im Impfzentrum in Straubing begonnen werden kann, steht noch nicht fest und ist von den Entwicklungen und Vorgaben auf Bundes- und Bayerischer Ebene abhängig. Details zu Anmeldeverfahren, Personengruppen etc. werden so bald als möglich durch die Presse und die Kanäle der Stadt und des Landkreises (Homepage, Social Media) bekanntgeben.