Regionalentwicklungsverein startet Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“

30. Juni 2025: Bis 10.08. können bis zu 5.000 Euro für Kleinprojekte beantragt werden
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Auch für die laufende Förderperiode 2023 bis 2027 hat der Regionalentwicklungsverein Straubing-Bogen e.V. (REV) wieder das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen (AELF) beantragt. Schon in der vergangenen Förderperiode konnten dadurch zahlreiche attraktive Maßnahmen in der Region finanziell unterstützt und umgesetzt werden. Laut Bescheid des AELF und der Förderrichtlinie LEADER steht dem REV bis Ende 2027 ein Budget in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung.

Dem bürgerschaftlichen Engagement wird damit die Möglichkeit gegeben, auf möglichst unbürokratischem Weg Fördermittel zu erhalten sowie Anerkennung und Wertschätzung von Ehrenamtlichen zu steigern.

Die Anschaffung von Bastelmaterial und Ausstattungsgegenständen für Vereinsheime, Zuzahlungen zu Auftaktveranstaltungen oder Honorarkosten für Schulungen - mit diesem Budget können Kleinprojekte von Vereinen, Organisationen und Privatpersonen ohne großen Verwaltungsaufwand mit bis zu 90% (max. 5.000 Euro) der zuwendungsfähigen Nettokosten je Maßnahme bezuschusst werden. Die Projekte müssen einen positiven Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) leisten, im Gebiet des REV liegen und mit deren Durchführung darf noch nicht begonnen worden sein. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert.

Antragsformulare auf der REV-Internetseite

Der Ablauf ist ganz einfach: Jeder Verein/Bürger kann seine beabsichtigte Maßnahme auf dem hierfür auf der Homepage des REV zur Verfügung gestellten Formular „Maßnahmenbeschreibung“ erläutern und dieses ab sofort beim REV einreichen.

Alle bis zum 10.08.2025 bei der REV-Geschäftsstelle eingereichten Maßnahmen werden in der Sitzung des REV-Entscheidungsgremiums am 17.09.2025 bewertet. Auswahlkriterien sind in eigenen Regeln und Grundsätzen festgelegt. Ende September erfolgt die Zu- oder Absage an die Projektträger. Nach Unterzeichnung einer entsprechenden Zielvereinbarung kann mit dem Projekt begonnen werden. Zum Abschluss der Maßnahme reicht der Projektträger die bezahlten Rechnungen mit einem kurzen Sachbericht und Fotos beim REV ein, der die Zuwendung dann an den Projektträger überweist.

Formulare und Infos sind auf der Homepage des REV unter www.regionalentwicklungsverein-straubing-bogen.de erhältlich. Fragen dazu beantwortet REV-Geschäftsführerin Michaela Karbstein unter 09421/973-195 oder rev@landkreis-straubing-bogen.de.