Überschreitung der Schwellenwerte für „lokale Hotspotregelung“ amtlich festgestellt

06. November 2021 : Ab Sonntag, 7. November, 0 Uhr, gelten im Landkreis Straubing-Bogen die Regelungen der roten Ampelstufe
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Das Landratsamt Straubing-Bogen hat am Samstag amtlich festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis höher liegt als der Schwellenwert von 300 (462,9) und zugleich sind die zur Verfügung stehenden Intensivbetten im Leitstellenbereich, dem der Landkreis Straubing-Bogen zugordnet ist (Landkreise Straubing-Bogen, Regen, Deggendorf und kreisfreie Stadt Straubing), zu mindestens 80 Prozent ausgelastet (71 von 79). (Zur Amtlichen Bekanntmachung)

Es gelten damit im Landkreis Straubing-Bogen ab Sonntag, 7. November, 0 Uhr, die Regelungen (sogenannte regionale Hotspotregelung), die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Diese gelten zunächst so lange, bis einer der beiden Werte mindestens drei Tage in Folge unterschritten ist und dies dann wieder amtlich bekanntgemacht wird.

Die rote Krankenhausampel bedeutet unter anderem 2G bei Veranstaltungen (Indoor), Sport, Kultur; 3G plus bei Gastro, Hotels und körpernahen Dienstleistungen, 3G bei Hochschulen und Bildungsangeboten und 3G bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, soweit diese Kontakt zu anderen Personen haben (ausgenommen hiervon ist der Handel, der öffentliche Personennah- und -fernverkehr sowie die Schülerbeförderung.)

Wie seit Mitte der Woche bereits gilt auch die FFP2-Maske als Standard und für Clubs und Diskotheken weiterhin 2G.

Zu den konkreten Regelungen wird auf den Verordnungstext der 14. BayIfSMV vom 01.09.2021 (BayMBl. Nr. 615, BayRS 2126-1-18-G), die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 5. November 2021 (BayMBl. Nr. 772) geändert worden ist, verwiesen.

Weitere Informationen hierzu können auch auf den Internetseiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums und des Bayerischen Innenministeriums abgerufen werden:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Für Fragen stehen auch die Coronaauskunft von Stadt und Landkreis unter coronaauskunft@landkreis-straubing-bogen.de bzw. 09421/973-620 (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00, Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr) sowie das Bürgertelefon Corona der Bayerischen Staatsregierung unter 089/122-220 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr und Samstag 10 bis 15 Uhr) und die Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit unter 09131/6808-5101 (Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr, Samstag und Sonntag 10 bis 16 Uhr) zur Verfügung.