Regelungen zum Schul- und Kindergartenbetrieb

Aufgrund der neuen Gesetzeslage entfällt ab sofort die freitägliche Meldung zum Schul- und Kindergartenbetrieb für die Folgewoche. Ab sofort gilt: Sollte der Grenzwert von 100 in einer Kreisverwaltungsbehörde/Landkreis fünf Tage lang unterschritten sein, wird die zuständige Kreisverwaltungsbehörde eine Amtliche Bekanntmachung über den Wert und dann erfolgte Lockerungen im Schul- und Kindergartenbetrieb verfügen.

Da die Inzidenz im Landkreis weiterhin deutlich über 100 liegt, ändert sich zu Beginn der kommenden Woche nichts. Der Schulbetrieb bleibt wie bisher, ebenso der Kindergarten-/Kitabetrieb mit Notbetreuung.