Eingeschränkter Schulbetrieb auch in der Woche vom 12. bis 18. April, Teilnahme nur mit negativem Test

09. April 2021 : Notbetreuung in Kindergärten und Kitas

In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum Schulbetrieb und im Bereich der Kindertagesbetreuung geregelt, dass das zuständige Landratsamt jeweils am Freitag durch amtliche Bekanntmachung die für den betreffenden Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bestimmt.

Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Die Statistik des Robert-Koch-Instituts weist für den heutigen Tag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 174,1 für den Landkreis Straubing-Bogen aus. Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises dazu ist auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-straubing-bogen.de) unter Politik & Verwaltung, Amtliche Bekanntmachungen zu finden und wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht.

Da der Wert von 100 überschritten wird, gilt in der Woche vom 12. bis einschließlich 18.April 2021 für den Landkreis Straubing-Bogen:

Schulbetrieb

Es findet statt

  • in Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, findet Wechselunterricht statt.
  • an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht.
  • Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Die Einrichtungen von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind in der Woche vom 12. bis 18. April 2021 geschlossen.

Regelungen zur Notbetreuung gelten gemäß dem Erlass vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.