Erinnerung zur jährlichen Trinkwasseruntersuchung nach der Trinkwasserverordnung

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Eigentümer einer eigenen Trinkwasserversorgungsanlage sind nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen verpflichtet. Für das Jahr 2022 fehlen noch einige Befundvorlagen. Die Besitzer sollten sich deshalb um eine rechtzeitige Terminplanung kümmern, da erfahrungsgemäß gegen Ende des Jahres die Auftragslast der Untersuchungsstellen und Labore stark zunimmt.

Der Untersuchungsrhythmus mit den jeweiligen Parameterumfängen wird in der TrinkwV geregelt. „Wir versuchen die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und orientieren uns an den Mindestanforderungen der vorgeschriebenen Parameter nach der TrinkwV“, sagt Johanna Anlauf vom Gesundheitsamt Straubing-Bogen. Dies ist die sogenannte kleine mikrobiologische Untersuchung, die jährlich durchzuführen ist.

Unter https://www.lgl.bayern.de/downloads/zqm/doc/untersuchungsstellen_trinkwv.pdf können die Untersuchungsstellen in Bayern mit den entsprechenden Kontaktdaten eingesehen werden.

„Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass in der Trinkwasserverordnung festgelegt ist, den Trinkwasserbefund innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Vorzugsweise soll die Übermittlung direkt durch das Labor elektronisch im SEBAM-Format erfolgen. Die hierfür notwendige Objektkennzahl wurde den Inhabern der Wasserversorgung bereits schriftlich mitgeteilt. Sie kann aber auch gerne im Gesundheitsamt erfragt werden“, so Anlauf weiter. Zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt sollte vorzugsweise folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: gesundheitsamt@landkreis-straubing-bogen.de

Eine Nichterfüllung der Untersuchungspflicht oder eine verspätete Vorlage des Befundes stellt eine Ordnungswidrigkeit nach der TrinkwV dar, die auch verfolgt wird.