Vorsichtsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe

30. November 2020 : Fälle in Deutschland häufen sich
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Neben der Afrikanischen Schweinpest, deren Ausbruch im September in Brandenburg erstmals in Deutschland amtlich festgestellt wurde, muss sich das Veterinäramt Straubing-Bogen aktuell auch mit einer weiteren Tierseuche auseinandersetzen.

Die Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Die Vogelgrippe ist für Hausgeflügel hochansteckend, führt bei den betroffenen Tieren zu schweren allgemeinen Krankheitssymptomen und verursacht hohe Verluste.

In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 über 70 Vogelgrippe-Fälle der hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Am 4.11.2020 wurde die Aviäre Influenza bei einer Legehennenhaltung in Schleswig-Holstein festgestellt. Nun gibt es auch erste Fälle in Bayern, so wurde im Landkreis Passau ein Vogelgrippefall festgestellt.

„Das derzeitige Geschehen ist hoch-dynamisch. Das Risiko für eine Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wasservogelpopulationen und des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingestuft“, sagt Martin Sansoni, Leiter des Veterinärwesens am Landratsamt Straubing-Bogen.

Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel sollten deshalb unverzüglich weiter intensiviert, sowie die Biosicherheit in den Geflügelbetrieben überprüft und ggf. optimiert werden. „Alle Geflügelhaltungen im Landkreis Straubing-Bogen sind deshalb angehalten, die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelbeständen nochmals intensiv zu überprüfen und bei Bedarf zu optimieren“, so Sansoni. Dabei geht es darum, den direkten Kontakt und den indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln bzw. kontaminierten Materialien zum Hausgeflügel so sicher wie möglich zu vermeiden. Daher gilt:

 

  • Verhindern Sie den direkten Kontakt zwischen Ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln.
  • Grundstücksteiche, zu denen Wildvögel Zugang haben, sind hierbei besonders sensibel und sicher auszuzäunen.
  • Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife vor und nach Betreten des Stalls/Auslaufs.
  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
  • Lassen Sie plötzlich erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie das Veterinäramt Straubing-Bogen.
    Gehäufte Funde toter Wildvögel v.a. Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und aasfressende Greifvögel (Bussarde und Habichte) sind dem Veterinäramt Straubing-Bogen (Tel. 09421/973-168) zu melden. Die Wildvögel nicht berühren.
  • Offensichtlich verunfallte Tiere müssen nicht gemeldet werden.
  • Grundsätzlich müssen alle Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) dem Veterinäramt Straubing-Bogen gemeldet werden.
     

Weitere Informationen und Merkblätter finden sich unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Letztendlich sind die Früherkennung der Geflügelpest und die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in geflügelhaltenden Betrieben von entscheidender Bedeutung, um die Einschleppung und die Verbreitung der Aviären Influenza zu verhindern.