Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Der Wahlleiter des Landkreises Straubing-Bogen gibt bekannt, dass die Wahlvorschlagsträger ab sofort zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kreistags- und Landratswahl am 15. März 2020 aufgefordert werden. Die Einreichungsfrist endet am Donnerstag, den 23. Januar 2020, um 18 Uhr. Die amtliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist im Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen, am Haupteingang des Landratsamtes Straubing-Bogen und im unten angehängten PDF-Dokument einsehbar.

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen