Zwölf neue positive SARS-CoV-2-Tests am Dienstag

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Zwölf neue positive Tests auf SARS-CoV-2 wurden am Dienstag im Landkreis gemeldet. Außerdem gab es auch zwei weitere Todesfälle im Landkreis an bzw. mit Covid-19.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag nach den offiziellen Zahlen des RKI (Stand Dienstag 0 Uhr) bei 194,8. Die damit für den Landkreis Straubing-Bogen zunächst gültigen Regelungen sind in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab 9. Dezember bis 5. Januar gilt, festgeschrieben. Nachzulesen ist dies unter www.bayern.de Allerdings ist die offizielle Verkündung im Bayerischen Ministerialblatt, dem Amtsblatt der Bayerischen Staatsregierung bis zum frühen Dienstagabend noch nicht geschehen und dementsprechend auch noch keine Veröffentlichung.

Unter anderem bedeutet dies dann:

  • Für Altenheime und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen:
  1. Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen.
  2. Als Besucher wird nur zugelassen, wer einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann (insbesondere Schnelltests).
  3. Das Betreten der Einrichtungen durch Besucher ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.4
  4. Alle Beschäftigten der Einrichtungen haben sich in regelmäßigen Abständen, mindestens zweimal wöchentlich, einem Coronatest zu unterziehen.
  •  Der Konsum von Alkohol ist in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt, die von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen sind. 
  • Bei allen Gottesdiensten besteht künftig auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot. Durchgängige Maskenpflicht besteht künftig für alle Beteiligten auch bei sämtlichen Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Großveranstaltungen sind untersagt.

Über die genauen Folgen einer möglichen Überschreitung der 200-er Marke bei der nächsten Veröffentlichung der Inzidenzzahlen am Mittwoch mit den neuen Fällen vom Dienstag wird die Öffentlichkeit im Laufe des Mittwoch informiert werden.