Altkennzeichen können frühestens ab Juli reserviert und vergeben werden

Ein Faschingsscherz und seine Folgen: Am Bogener Faschingszug nahm am Sonntag ein Auto teil, auf dem augenscheinlich das Altkennzeichen BOG-EN bereits mit Siegel verwendet wurde. Entsprechende Bilder der lokalen Medien machten die Runde und so sah sich die Zulassungsstelle am Landratsamt Straubing-Bogen bereits am Montag mit zahlreichen Anrufen konfrontiert, in denen nachgefragt wurde, ob entsprechende Nummern bereits vergeben und reserviert werden können.

Dies ist aber weiterhin nicht der Fall, wie Sachgebietsleiterin Rita Kienberger aus dem Verkehrswesen am Landratsamt betont: „Die Wiedereinführung der Altkennzeichen ist vom Landkreis derzeit bei der Regierung von Niederbayern beantragt. Soweit dies genehmigt wird, werden diese Kennzeichen frühestens ab 2. Juli reserviert und/oder vergeben werden können, weil auch eine gewisse Vorlaufzeit nötig ist.“

In Bogen handelte es sich am Sonntag um einen nicht abgestimmten Faschingsscherz. „Wir haben mit dem Halter des Fahrzeuges Kontakt aufgenommen. Er gibt an, dass er die Zulassungsplaketten und die HU-Plakette von seinem Fahrzeug fotografiert, kopiert und diese dann auf das Faschingskennzeichen aufgebracht hat“, erläutert Silvia Spießl, Leiterin der Zulassungsstelle. „Das Ausmaß dieser Aktion war ihm nicht bewusst und die Faschingskennzeichen wurden bereits wieder entstempelt.“ Denn selbstverständlich ist dies nicht zulässig und sorgte durch die Anfragen noch dazu für viel zusätzliche und unnötige Arbeit in der Zulassungsstelle zu Wochenbeginn.