Informationen zum Corona-Virus
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit 1. März 2023 gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten enden mit Ablauf des 28. Februar 2023.
Derzeit gelten allerdings nach Bundesrecht noch in einigen wenigen Bereichen Maskenpflichten. So gilt beispielsweise für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz. Zudem müssen Patienten und Besucher in Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten diese Regelungen bis zum Ablauf des 7. April 2023.
Das Wichtigste im Überblick
Die Kommunale Teststation wurde zum 28.02.2023 geschlossen.
Bitte wenden Sie sich für Testungen an die verbliebenen Teststationen bzw. Ihren Hausarzt.
Die kommunalen Impfstationen sind seit 1. Januar 2023 geschlossen. Impfungen seither über die niedergelassenen Ärzte.
Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten enden mit Ablauf des 28. Februar 2023.
Nach Bundesrecht gelten allerdings noch in einigen wenigen Bereichen Maskenpflichten. So gilt beispielsweise für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz. Zudem müssen Patienten und Besucher in Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten diese Regelungen bis zum Ablauf des 7. April 2023.
Praxen, Kliniken oder andere Einrichtungen können nach Hausrecht weiterhin individuell Masken- oder Testnachweispflichten anordnen.
Neben dem Bürgertelefon von Stadt und Landkreis gibt auch eine E-Mail-Sammeladresse, an die sich die Landkreis-Bürger mit ihren Fragen wenden können. Dies ist die coronaauskunft@landkreis-straubing-bogen.de
Außerdem ist auch weiterhin das gemeinsame Bürgertelefon von Stadt und Landkreis unter der Nummer 09421/944-68222 oder 09421/973-620 (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) erreichbar.
Informationen finden Sie z.B. auf den Seiten des Bundesinnenministeriums.
Für die ggf. nötige Vorlage von negativen Testergebnissen wurde vom Gesundheitsamt die E-Mail-Adresse einreiselabor@landkreis-straubing-bogen.de eingerichtet. Es gibt auch die Möglichkeit per Fax unter 09421/973-411.
Nähere Auskünfte erteilt das Corona-Auskunftsteam unter coronaauskunft@landkreis-straubing-bogen.de oder sind nachzulesen unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen
Sie leiden unter dem Post-COVID-Syndrom? Hier erhalten Sie Informationen zur:
- Förderinitiative Post-COVID-Syndrom des LGL und
- Psychotherapeutischen Angebot bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB)
Wichtige Telefonnummern:
- 09421/944-68222, 09421/973-620 : BÜRGERTELEFON STADT UND LANDKREIS
(Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) - 09131/6808 - 5101 (Bayerisches Landesamt für Gesundheit, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr, Sa 10 bis 15 Uhr)
- 030/346465100 (Bürgertelefon, Bundesgesundheitsministerium)
- 116117 (Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst)
- 0800/330461532 (Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst)
- 0800/6888000 (Reiseregelungen, Bundespolizei)
- 09421/9952-3000 (BRK Kreisverband, Vereinbarung von Beratungsterminen , Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr, nachmittags nur AB, es wird aber am nächsten Tag zurückgerufen)
Wichtige Links:
www.rki.de (Robert-Koch-Institut)
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 (RKI Dashboard, Übersicht Inzidenzen)
www.infektionsschutz.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
www.bundesgesundheitsministerium.de (Bundesministerium für Gesundheit)
www.stmgp.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
www.coronainfo-straubing.de (Stadt Straubing, Corona-Infoseite)
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/covid_uebersicht.htm
(Übersicht des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zum Thema Corona)
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ (Informationen zu Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen)
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