Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auf dieser Seite finden Sie die Pressemitteilungen, sowie umfangreiches Informationsmaterial des Gesundheitsamtes, weiterer Ämter und Behörden und der Wirtschaftsförderung zum Thema Corona-Virus.
Informationen zu Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen stets aktuell unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
- IMPFZENTRUM
Seit Ende Dezember sind mobile Impfteams des Betreibers des Impfzentrums von Stadt und Landkreis, IMS Rettungsdienst, in Alten- und Pflegeheimen der Stadt Straubing und des Landkreises Straubing-Bogen unterwegs und haben mit den Impfungen von Bewohner/innen und Personal begonnen. Am 14. Januar wurde auch mit den Impfungen direkt im Impfzentrum in der Messehalle Am Hagen in Straubing begonnen.
Seit Montag, 11. Januar, ist für die Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen eine Anmeldung für das Impfzentrum Straubing auch über die bayernweit einheitliche Seite www.impfzentren.bayern möglich.
Zunächst ist in dem Online-Registrierungssystem lediglich eine Voranmeldung möglich. Eine konkrete Terminvergabe findet noch nicht statt. Nach der erfolgten Registrierung wird man automatisch kontaktiert, sobald Impftermine verfügbar sind. Dies kann auch in der aktuell priorisierten Altersgruppe der über 80-Jährigen gegebenenfalls einige Wochen dauern.
Für eine Impfung anmelden sollten sich zunächst bevorzugt Personen, die zu einer der bekannten Prioritätengruppen gehören. Eine Voranmeldung zur Impfung ist zwingend erforderlich. Es wird gebeten, dass auch die hierzu zählende Gruppe der über 80-Jährigen, gegebenenfalls unter Mithilfe der Angehörigen, die Möglichkeit der Online-Anmeldung nutzt, um die Kapazitäten des Impfzentrums zu entlasten. Gleichwohl ist eine Anmeldung per Telefon unter 09421/973-332 (Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr) weiterhin möglich. Wer sich bereits telefonisch oder per Mail bei IMS Rettungsdienst für das Impfzentrum in Straubing angemeldet hat, muss sich nicht erneut online anmelden. Diese Daten werden automatisch in das Registrierungssystem übertragen.
Für die Anmeldung wird gebeten, die Personalien, Adresse sowie eine (telefonische) Erreichbarkeit anzugeben, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Zur Impfung selbst sollten dann, falls vorhanden, der Impfausweis, und medizinische Unterlagen wie Herzpass, Diabetikerausweis, Medikamentenliste und ähnliches mitgebracht werden. Auch ein Ausweisdokument wird an der Anmeldung im Impfzentrum überprüft, um das entsprechende Alter und die Identität kontrollieren zu können. Auch ist es hilfreich, wenn – gegebenenfalls gemeinsam mit Angehörigen – bereits im Vorfeld die Anamnesebögen, die sich auf den Internet-Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit befinden, durchgegangen werden. (www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung) Dies beschleunigt den Prozess im Impfzentrum und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Den Aufklärungsbogen finden Sie hier und den Fragebogen hier
- AKTUELLE ZAHLEN
21 neue positive Tests auf SARS-CoV-2 wurden am Mittwoch im Landkreis Straubing-Bogen gemeldet.
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag nach den offiziellen Zahlen des RKI (Stand Dienstag 0 Uhr) bei 112,7. Allerdings wurden die gestern gemeldeten Zahlen vom RKI nicht verarbeitet und fließen deshalb erst einen Tag später ein.
In den Kreiskliniken befinden sich vier Personen mit einer Covid-19-Erkrankung auf den Intensivstationen.
Am Montag wurden 136 Erstimpfungen mit restlichen Impfdosen aus der Lieferung vom vergangenen Freitag in Stadt und Landkreis durchgeführt, 133 davon im Impfzentrum. Damit wurden bisher mehr als 3.000 Personen aus Stadt und Landkreis (Stand Dienstagabend) geimpft (Erstimpfung). Des Weiteren werden in dieser Woche die Zweitimpfungen in den Einrichtungen in Stadt und Landkreis fortgesetzt, am Dienstag waren dies 112.
Ab 11. Januar ist zudem bayernweit nur noch der gemeinsame Aufenthalt desselben Hausstands und einer weiteren Person (sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren) erlaubt. Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit den entsprechenden neuen Verordnungen wurde bis 14. Februar verlängert und ist unter www.bayern.de nachzulesen.
- 11. Bayerische InfSchMV
Die 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist unter folgendem Link nachzulesen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ und besagt unter anderem:
Der Einzelhandel muss mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen. Geöffnet bleiben unter anderem: Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Reformhäuser und Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Banken, Poststellen und Reinigungen. Ebenfalls weiterhin erlaubt ist der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel sowie von Weihnachtsbäumen. Friseure müssen hingegen nun schließen.
In der Gastronomie weiterhin erlaubt ist der Verkauf mitnahmefähiger Speisen und Getränke. Der Verzehr an Ort und Stelle muss unterbleiben.
Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe möglich. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh gilt darüber hinaus eine erweiterte Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung ist während dieser Zeit nur aus beruflichen oder medizinischen Gründen, zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, zur Versorgung von Tieren, zur Begleitung Sterbender oder aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen erlaubt.
Präsenzunterricht in den Schulen findet grundsätzlich nicht mehr statt. Angebote des Distanzlernens werden für alle Schularten und Jahrgangsstufen eingerichtet.
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung sind grundsätzlich untersagt. Eltern, die wegen ihrer Erwerbstätigkeit die Betreuung ihrer Kinder nicht auf andere Weise sicherstellen können, oder Eltern von Kindern mit Behinderung können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Detaillierte Informationen zu den Lockdown-Regelungen bietet die Rubrik "Häufig gestellte Fragen" auf der Webseite des Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/cor.../haeufig-gestellte-fragen/
Wichtige Fragen zum Thema 15-km-Radius, Hotspot-Regelung und Kontaktbeschränkung finden Sie hier
- TESTSTATION
Die Corona-Teststation Am Hagen befindet sich seit Montag, den 23.11.2020 in der Messehalle (Am Hagen 75). Parkmöglichkeiten befinden sich auf der Westseite der Joseph-von-Fraunhofer-Halle. Der Eingang befindet sich auf der Westseite der Messehalle und ist durch gelbe Beschilderungen ausgewiesen. Das Anmeldeverfahren sowie die Öffnungszeiten (Montag und Freitag von 8 bis 16 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch von 11 bis 19 Uhr) bleiben unverändert.
Das Testzentrum ist am Montag und Freitag von 8 bis 16 Uhr geöffnet, am Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Mittwoch von 11 bis 19 Uhr. Am Wochenende und an Feiertagen ist geschlossen. Die Corona-Tests sind kostenlos, es ist aber ZWINGEND eine Anmeldung erforderlich. Als Betreiber fungiert der externe Dienstleister IMS Rettungsdienst GmbH.
Anmeldung:
Eine Terminvereinbarung ist online unter www.ims-rettungsdienst.de/straubing-bogen möglich. Ebenso auch telefonisch unter 09421/973-332 (Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr). Personen mit Symptomen und KP 1 sollen sich zwingend per Telefon voranmelden. Ohne Voranmeldung ist keine Testung möglich.
Zwingend zum Test mitzubringen sind:
· Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
· Gesundheitskarte (Krankenkasse)
· Am Testzentrum herrscht Mundschutzpflicht!
An der Teststrecke werden die vorangemeldeten Personen in Empfang genommen und registriert. Wer sich online anmeldet und die Möglichkeit dazu hat, erhält bereits bei der Anmeldung einen QR-Code, der automatisch die notwendigen Informationen enthält. Alle anderen Personen werden an der Teststrecke manuell mit ihren Daten erfasst.
Im Nachgang werden die getesteten Personen bei einem positiven Befund vom Gesundheitsamt telefonisch informiert. Bei einem negativen Befund erfolgt die Information durch den externen Dienstleister entweder über den QR-Code oder per E-Mail. Sollte jemand weder ein QR-Code-fähiges Gerät, noch eine E-Mail-Adresse haben, so erfolgt die Information postalisch.
Die Teststation ist ein zusätzliches Angebot des Freistaats Bayern, das allen Bürgerinnen und Bürgern offen steht. Tests sind weiterhin aber auch bei den sich beteiligenden (Haus-)Ärzten möglich. Eine Liste ist auf der Homepage der KVB unter www.kvb.de unter „Arzt für Coronavirustest“ nachzusehen.
- EINREISEQUARANTÄNEVERORDNUNG
Eine wichtige Änderung der EQV für Reisende, die nach Deutschland einreisen wollen, oder Reiserückkehrer: Personen, die sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem vom RKI benannten ausländischen Risikogebiet länger als 24 Stunden aufgehalten haben, sind verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen (www.einreiseanmeldung.de) und sich künftig für zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Eine Verkürzung der Quarantänedauer kann durch einen negativen Test auf SARS-CoV2 frühestens nach fünf Tagen erfolgen und nur bei Symptomfreiheit.
Für Einreisen nach Bayern aus einem ausländischen Risikogebiet gilt seit dem 23. Dezember zusätzlich zur bisherigen Einreise-Quarantäneverordnung die AV Testnachweis von Einreisenden.
Das bedeutet, dass Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, binnen 72 Stunden nach Einreise der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein aktuelles Testergebnis mitteilen müssen. Das Testergebnis muss entweder bereits bei Einreise nach Bayern vorliegen oder binnen 48 Stunden nach Einreise durch einen Test auf das Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion gewonnen werden (Ausnahmen Durchreisende, Grenzpendler und Grenzgänger im Sinne der EQV).
Einreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise im Vereinigten Königreich oder Südafrika aufgehalten haben sind verpflichtet, bereits bei Einreise über einen aktuellen Testnachweis zu verfügen oder sich bei oder unverzüglich nach Einreise testen zu lassen und in jedem Fall den Testnachweis unverzüglich der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Für die Vorlage dieser Testergebnisse und Testnachweise wurde vom Gesundheitsamt die E-Mail-Adresse einreiselabor@landkreis-straubing-bogen.de eingerichtet. Es gibt auch die Möglichkeit per Fax unter 09421/973-411.
Die Vorlage eines Testnachweises wird zusätzlich auch von Personen verlangt, die innerhalb der letzten zehn Tage vor Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung nach Deutschland eingereist sind und die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in dem Vereinigen Königreich oder in Südafrika aufgehalten haben.
Außerdem wurde die Testpflicht für Grenzgänger und Grenzpendler wieder eingeführt:
· PCR- Test oder Antigen-Schnelltest
· In jeder Woche, in der eine Einreise stattfindet, muss der Einreisende über ein negatives Testergebnis verfügen und auf Anforderung dem Gesundheitsamt unverzüglich vorlegen.Für bestimmte Personengruppen gelten gesonderte Regelungen. Nähere Auskünfte darüber erteilt das Corona-Auskunftsteam unter coronaauskunft@landkreis-straubing-bogen.de oder sind nachzulesen unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen
- CORONAAUSKUNFT
Aufgrund der vielen Fragen, die von Seiten der Bevölkerung in den letzten Tagen zu allen Thematiken rund um Corona, gibt es nun zusätzlich zum Bürgertelefon von Stadt und Landkreis auch eine E-Mail-Sammeladresse, an die sich die Landkreis-Bürger mit ihren Fragen wenden können. Dies ist die coronaauskunft@landkreis-straubing-bogen.de
Wir bitten aber um Verständnis, wenn aufgrund des Aufkommens nicht jede Fragestellung sofort beantwortet werden kann und es zu Wartezeiten kommt.
Außerdem ist natürlich auch weiterhin das gemeinsame Bürgertelefon von Stadt und Landkreis unter der Nummer 09421/944-68222 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr und am Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
BÜRGERTELEFON STADT UND LANDKREIS
09421/944-68222 (Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Montag bis Donnerstag 13 bis 15 Uhr)
Wichtige Telefonnummern:
- 09131/6808 - 5101 (Bayerisches Landesamt für Gesundheit, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr, Sa/So 10 bis 16 Uhr)
- 030/346465100 (Bundesgesundheitsministerium)
- 030/18615 - 6187 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Nummer für Bürger)
- 030/18615 - 1515 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Nummer für Unternehmen)
- 089/2186-2971 (Bayerisches Kultusministerium, werktags 7.30 bis 18 Uhr, Sonntag 11 bis 16 Uhr)
- 089/2162 - 2101 (Bayerisches Wirtschaftsministerium)
- 089/122-220 (Bürgertelefon Corona Bayer. Staatsregierung, Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr, Sa 10 bis 15 Uhr)
- 116117 (Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst)
- 0871/808-2022 (Regierung von Niederbayern, Hotline Wirtschaftsförderung)
- 09421/9952-3000 (BRK Kreisverband, Vereinbarung von Beratungsterminen , Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr, nachmittags nur AB, es wird aber am nächsten Tag zurückgerufen)
Wichtige Links:
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-Bayern/
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
https://www.landkreis-straubing-bogen.de/wirtschaft-kreisentwicklung/
www.rki.de (Robert-Koch-Institut)
www.infektionsschutz.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
www.bundesgesundheitsministerium.de (Bundesministerium für Gesundheit)
www.stmgp.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
www.km.bayern.de (Bayerisches Staatministerium für Unterricht und Kultus)
www.zukunftsministerium.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php
www.stmwi.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft)
www.stmi.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)
www.coronainfo-straubing.de (Stadt Straubing, Corona-Infoseite)
Informationen des Gesundheitsamtes Merkblätter und Formulare
- Formular negativer Test Bestätigung Schüler
- Meldung der Rückkehr gemäß § 1 EQV (Einreise-Quarantäneverordnung)
- Meldeformular meldepflichtige Krankheitserreger nach §§ 6,8,9 IfSG
- Corona - Kontaktpersonen der Kategorie I
- Corona - Kontaktpersonen der Kategorie II
- Corona - leicht erkrankte Personen
- Wichtige Telefonnummern und Adressen
- Aufklärungsbogen Impfung
- Fragebogen Impfung
Pressemitteilungen zum Corona-Virus
- 09.03.2020: 1. Corona-Fall
- 11.03.2020: Koordinierungsgruppe Corona
- 13.03.2020: Wichtige Informationen zur Kndertagesbetreuung
- 13.03.2020: Zweiter bestätigter Corona-Fall
- 15.03.2020: Dritter bestätigter Corona-Fall
- 20.02.2020 Allgemeinverfügung Leichenhäuser, Beerdigungen
- 23.03.2020 Beschluss Katastrophenstab der Bayerischen Staatsregierung zur Kinderbetreuung
- 25.03.2020 Aufruf Pflegekräfte
- 25.03.2020 Hinweise des Gesundheitsamtes
- 29.03.2020 Installierung Versorgungsarzt
- 31.03.2020 TUM Campus unterstützt Tests
- 03.04.2020 Offener Brief des LR an Senioren
- 22.04.2020 Allgemeinverfügung Leichenhäuser und Beerdigungen bis 3. Mai verlängert
- 29.04. Reihentestungen im Landkreis
- 03.05. Corona-Stand 03.05.
- 06.05. Ministeriumsseiten nutzen
- Vorübergehende Stillegung Teststation
- 06.05. Corona-Stand 06.05.
- Corona-Stand 07.05.
- 08.05. Öffnung Kreismuseum
- 08.05. Corona-Stand 08.05.
- 10.05. Corona-Stand 10.05.
- 11.05. Corona-Stand 11.05.
- 12.05. Reihentestungen
- 12.05. Corona-Stand 12.05.
- 13.05. Änderungen Teststrecke
- 13.05. Reihentestungen beendet
- 13.05. Corona-Stand 13.05.
- Corona-Stand 14.05.
- 17.05.2020 Billigung Konzept
- 15.05. Ergebnis Reihentestungen
- 17.05. Corona-Stand 17.05.
- 17.05. Nachtests
- 18.05. Corona-Stand 18.05.
- 19.05. Corona-Zahlen
- 20.05. Ergebnisse Nachtests Donautal
- 20.05. Corona-Stand
- 21.05. Corona-Stand 21.05.
- 22.05. Bürgertelefon verkürzt
- 22.05. Dank an ehrenamtliche BRK
- 22.05. Corona-Stand
- 25.05. Corona-Zahlen 25.05.
- 26.05. Corona-Stand 26.05.
- 27.05. Corona-Stand 27.05.
- 28.05. Corona-Stand 28.05.
- 29.05. Corona-Stand 29.05.
- 31.05. Corona-Stand 31.05.
- 01.06. Corona-Stand 01.06.
- 02.06. Verabschiedung Doerfler
- 02.06. Niedrige Zahlen
- Corona-Stand 02.06.
- 03.06. Corona-Stand 03.06.
- 04.06. Corona-Stand 04.06.
- 05.06. Schwerpunktpraxis schließt
- 05.06. Corona-Stand 05.06.
- Corona-Stand 07.06.
- 08.06. Corona-Stand 08.06.
- 09.06. Corona-Stand 09.06.
- 10.06. Bürgertelefon neue Zeiten
- 10.06. Corona-Stand 10.06.
- 12.06. Corona-Stand 12.06.
- 19.06. Einstellung Bürgertelefon
- 25.06. Erneute Reihentestung bei Donautal
- 26.06. Testung der Kontaktpersonen
- 28.06. Testergebnisse
- 29.06. Weitere Testergebnisse
- 29.06. 795 Testergebnisse
- 30.06. Alle Testergebnisse vom Freitag eingetroffen
- 01.07. 41 Befunde fehlen noch
- 02.07. Fast elle Ergebnisse Reihentest eingetroffen
- 06.07. Aktuelle Zahlen
- 30.07. Corona-Quarantäne
- Reihentestung landwirtschaftlicher Betrieb
- 10.08. Corona
- 13.08. Corona aktuell
- 14.08. Quarantäne Fußball
- 20.08. Reiserückkehrer
- 21.08. Corona-Zahlen
- 26.08. Teststation wird reaktiviert
- 28.08. Betrieb Teststation
- 28.08. Corona-Zahlen 28.08.
- 31.08. Verdachtsfall bestätigt sich nicht
- 01.09. Erster Tag Teststation
- 04.09. Corona-Zahlen 04.09.
- 13.09. Corona-Fälle
- 13.09. Weiterer Corona-Schulfall
- 14.09. Corona-Zahlen 14.09.
- 15.09. Corona-Verdachtsfall
- 16.09. Corona-Fälle
- 18.09. Corona-Fallzahlen
- 21.09. Schulklasse Schwarzach
- 22.09. Mittelschule Wiesenfelden
- 24.09. Quarantäne nach privater Feier
- 25.09. Reihentestung Kloster Mallersdorf
- 25.09. Corona-Zahlen 25.09.
- 29.09. Ergebnisse Testung Kloster Mallersdorf
- 02.10. Corona-Zahlen 02.10.
- 08.10. Coronafall
- 09.10. Corona-Fälle
- 16.10. Corona-Stand und Appell Landrat
- 18.10. Corona-Update
- 21.10. Corona-Zahlen 21.10.
- 23.10. Corona-Fälle 23.10.
- 24.10. Rote Corona-Ampel
- 25.10. Bürgertelefon und Teststation
- 26.10. Corona-Zahlen 26.10.
- 27.10. Fälle 27.10.
- 28.10. Corona-Fälle 28.10.
- 30.10. Corona-Zahlen 30.10.
- 01.11. Corona-Zahlen 01.11.
- 03.11. Zahlen 03.11.
- 04.11. Zahlen 04.11.
- 05.11. Corona-Fälle
- 06.11. Maskenpflicht
- 06.11. Zahlen 06.11.
- PM 08.11. Zahlen
- 09.11. Zahlen 09.11.
- 10.11. Neue EQV
- 10.11. Zahlen
- 11.11. Zahlen 11.11.
- 12.11. Zahlen 12.11.
- 13.11. Gesundheitsamt
- 13.11. Zahlen 13.11.
- 15.11. Zahlen 15.11.
- 16.11. Zahlen 16.11.
- 17.11. Zahlen 17.11.
- 18.11. Zahlen 18.11.
- 19.11. Zahlen 19.11.
- 19.11. Umzug Teststation
- 20.11. Zahlen 20.11.
- 22.11. Zahlen 22.11.
- 23.11. Zahlen 23.11.
- 24.11. Zahlen 24.11.
- 25.11. Zahlen 25.11.
- 26.11. Zahlen 26.11.
- 27.11. Zahlen 27.11.
- Zahlen 29.11.
- 30.11. Neue Regelungen
- 30.11. Zahlen 30.11.
- 01.12. 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
- 01.12. Zahlen 01.12.
- 02.12. Zahlen 02.12.
- 03.12. Zahlen 03.12.
- 03.12. Neue Quarantäneregelungen
- 04.12. Zahlen 04.12.
- 07.12. Zahlen 07.12.
- 08.12. Zahlen 08.12.
- 09.12. Inzidenzwert über 200
- 10.12. Zahlen 10.12.
- 11.12. Zahlen 11.12.
- 13.12. Zahlen 13.12.
- 14.12. Zahlen 14.12.
- 14.12. Situation Klinik Mallersdorf
- 15.12. Zahlen 15.12.
- 16.12. Zahlen 16.12.
- 17.12. Zahlen 17.12.
- 18.12. Regelungen Weihnachten
- 20.12. Zahlen 20.12.
- 21.12. Zahlen 21.12.
- 23.12. Corona-Impfung
- 27.12. Zahlen 27.12.
- 27.12. Erste Impfungen
- 29.12. Öffnungszeiten Testzentrum
- 30.12. Beginn Impfungen Impfzentrum
- 05.01. Fazit erste Impfungen
- 11.01. Regelungen 11. InfSchMV
- 11.01. Online-Portal Impfung
- 15.01. Wichtige Fragen zur FFP2-Maskenpflicht
Informationen zur "Soforthilfe Corona" und anderen Wirtschaftsförderungen
- IHK Corona Hilfen, Factsheet 2
- IHK Übersicht der Zuschussprogramme (Stand: 15. Januar 2021)
- IHK-Beratungsangebot "Online-Check" für stationäre Händler in Niederbayern
- Eckpunkte der Überbrückungshilfe der BMWi
- Hygienekonzept für die Gastronomie (Bay. Ministerialblatt)
- Formular für neue Pendlerregelung mit Tschechien
- Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 ff des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
- Bayerischer Schutzschild für die Wirtschaft - Soforthilfe
- Pressemitteilung 79/20, STMWI: Wie bayerische Unternehmen jetzt unterstützt werden
- Pressemitteilung 81/20, STMWI: Bayern beschließt weitere Verbesserungen bei der Corona-Soforthilfe
- Pressemitteilung 87/20, STMWI: Betriebsschließungsversicherungen: Bayerische Lösung für Hotels und Gaststätten
- Pressemittelung 110, STMGP: Corona-Bonus ist Zeichen der Anerkennung für Pflege- und Rettungskräfte
- Pressemitteilung 107/20, STMWI: Wirtschaftsministerium warnt vor gefälschten E-Mails
- Pressemitteilung 108/20, STMWI: LfA-Schnellkredite starten am 5. Mai
- Einsatzzweck & Wirkung von Gesichtsmasken
- Allgemeine Informationen zu Schutzmasken
- Anzeige über Arbeitsausfall, Kurzarbeitergeld
- Hinweise zum Antragsverfahren Kurzarbeitergeld, Stand 2020
- Merkblatt 8a, Stand 2020
- Merkblatt 8b, Stand 2020
Weitere Informationen aus dem Bereich Wirtschaft finden Sie unter Wirtschaft&Kreisentwicklung/Coronavirus: Unterstützung für Unternehmen.