Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz
Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind notwendig für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln (z.B. in Bäckereien, Metzgereien in der Gastronomie usw.) in Berührung kommen.
Erstbelehrungen dürfen nur vom Gesundheitsamt oder von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden. Im Landkreis Straubing-Bogen und der Stadt Straubing ist die überwiegende Anzahl der niedergelassenen Allgemeinärzte und Internisten damit beauftragt.
Am Gesundheitsamt werden Belehrungen an regelmäßigen Terminen abgehalten.
Telefonische, digitale oder persönliche Terminvereinbarung ist notwendig.
Sicherer Umgang mit Lebensmitteln
Leitfaden für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen
Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden? Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann gerade bei Vereins- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein.
Der vorliegende Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt genossen werden können.
Der Leitfaden wurde in folgenden Sprachen aufgelegt (Stand: 06-2023)
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· russisch(PDF)
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https://www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/hygiene/leitfaden.htm
- Personalausweis oder
- Reisepass
- Sammelbelehrung 14,00 €.
- Einzelbelehrung 28,00 €.
- Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 IfSG
- Englisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Arabisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Polnisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Russisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Türkisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Spanisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Französisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Chinesisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Griechisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Italienisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- thailaendisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Tschechisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Portugiesisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Ungarisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Serbisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Bulgarisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Japanisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Vietnamesisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
- Slowakisch_Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln.pdf
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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E.
Fischmann
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09421/973-360 | 411 | 346 | gesundheitsamt@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie:
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz
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Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr