Jugendhilfeplanung
Der Landkreis Straubing-Bogen ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe und hat hierfür auch die planerische Gesamtverantwortung gem. § 79 des Kinder- u. Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Im Rahmen dieser Verantwortlichkeit betreibt der Landkreis Straubing-Bogen die Jugendhilfeplanung gem. § 80 SGB VIII. Der Kreistag hat hierzu um Jahr 2006 eine Arbeitsgruppe zur Jugendhilfeplanung eingerichtet.
Aufgaben der Arbeitsgruppe
- Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung zu relevanten Themen der Jugendhilfe des Landkreises
- Heinweise auf die Entstehung von Bedarfen
- Formulierung von Empfehlungen für Beteiligte der Jugendhilfe, speziell für die Kommunen des Landkreises
- Evaluation, Fortschreibung und Aktualisierung
Die Sozialraumanalyse, welche im Herbst 2020 fertiggestellt wurde und die zeitgleich erarbeitete Bevölkerungsprognose für den Landkreis Straubing-Bogen dienen als Grundlage für die weitere Jugendhilfeplanung und sind hier als Download verfügbar.
1. Sozialraumanalyse des Landkreises Straubing-Bogen, 2017-2019
1. Bevölkerungsprognose des Landkreises Straubing-Bogen, 2019-2039
Überörtliche Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung
Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr