Jugendhilfeplanung

Der Landkreis Straubing-Bogen ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe und hat hierfür auch die planerische Gesamtverantwortung gem. § 79 des Kinder-  u. Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Im Rahmen dieser Verantwortlichkeit betreibt der Landkreis Straubing-Bogen die Jugendhilfeplanung gem. § 80 SGB VIII. Der Kreistag hat hierzu um Jahr 2006 eine Arbeitsgruppe zur Jugendhilfeplanung eingerichtet.

 

 Aufgaben der Arbeitsgruppe

  • Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung zu relevanten Themen der Jugendhilfe des Landkreises
  • Heinweise auf die Entstehung von Bedarfen
  • Formulierung von  Empfehlungen für Beteiligte der Jugendhilfe, speziell für die Kommunen des Landkreises
  • Evaluation, Fortschreibung und Aktualisierung

Die Sozialraumanalyse, welche im Herbst 2020 fertiggestellt wurde und die zeitgleich erarbeitete Bevölkerungsprognose für den Landkreis Straubing-Bogen dienen als Grundlage für die weitere Jugendhilfeplanung und sind hier als Download verfügbar.

1. Sozialraumanalyse des Landkreises Straubing-Bogen, 2017-2019
1. Bevölkerungsprognose des Landkreises Straubing-Bogen, 2019-2039
Überörtliche Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung

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Rotes Haus

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